Erschienen in:
20.06.2017 | Anaphylaxie | AeDA/DGAKI informieren
Adrenalin-Autoinjektoren bei Anaphylaxie
Als Sprechstundenbedarf verordnungsfähig?
verfasst von:
Prof. Dr. Ludger Klimek
Erschienen in:
Allergo Journal
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Ausgabe 4/2017
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Zusammenfassung
Obwohl anaphylaktische Reaktionen zum Praxis- und Klinikalltag gehören, können Adrenalin-Autoinjektoren in Deutschland nicht fleckendeckend als Sprechstundenbedarf verordnet werden. Hessen ist es nun als erster KV-Region gelungen, bis zu zwei Adrenalin-Autoinjektoren pro Jahr als Sprechstundenbedarf verordnen zu dürfen — zumindest für Säuglinge, Kleinkinder und Kinder.