Operationsziel. Frühe Diagnosestellung und frühe geschlossene Reposition unter arthrographischer Kontrolle zur Einleitung einer Retentionsphasein Repositionsstellung im Intervall der größtmöglichen Nachreifungspotenz zur Ermöglichung einer (annähernd) physiologischen Nachreifung von Hüftkopf und Azetabulum (AC) mit Wiederherstellung der Kongruenz („containment“) und Stabilität der Gelenkpartner. Indikation. Klinisch und sonographisch gesicherte Hüftgelenkluxation beim Säugling. Kontraindikation. Erhöhte Blutungsneigung, erhöhtes Narkoserisiko z. B. bei Unreife/Frühgeburtlichkeit, Unmöglichkeit der Anlage eines Retentionsgipses z. B. bei Fehlbildungen des Urogenitalsystems, Wirbelsäulenfehlbildungen, behandlungs- oder überwachungsbedürftiger Hernien etc.. Operationstechnik. Bei in ca. 110°-Beugung und 40°- bis 50°-Abduktion gehaltenem Bein Palpation des Tuber ischiadicum. Einstich unmittelbar lateral davon. Vorschieben der Nadel parallel zur Tischebene in Richtung der leeren Pfanne und Bildwandler-(BV-)Kontrolle. Kontrolle der intraartikulären Nadellage durch Injektion isotoner Kochsalzlösung. Prüfung des Rückflusses nach Dekonnektion. Vorsichtige Instillation von ca. 0,2–0,4 ml Kontrastmittel (KM) und BV-Kontrolle. Geschlossene Reposition unter BV-Kontrolle durch leichten Zug, Beugung und Abduktion des Hüftgelenks. Anlage des Retentionsgipses in ca. 110°-Hüftbeugung und ca. 40°-Abduktion. Weiterbehandlung. MRT-Kontrolle am Folgetag. Gipsanlagedauer von 4 Wochen. Danach Gipsabnahme, klinische und sonographische Untersuchung sowie unmittelbarer Beginn einer Nachreifungsbehandlung mittels Hüftbeugeschiene in 110°-Hüftbeugung und 30°- bis 40°-Abduktion. Nachfolgend Sonographiekontrollen im Abstand von 3–4 Wochen. Ergebnisse. Es wurden 40 Patienten (w:m =33:7) mit 49 Hüftluxationen untersucht. Das mittlere Alter bei Reposition betrug 73 (1–334) Tage. In 21 Fällen war eine auswärtige Behandlung vorangegangen. Intra- oder unmittelbar postoperative Komplikationen traten nicht auf. Im Rahmen der routinemäßigen MRT-Kontrolle im Retentionsgips am 1. postoperativen Tag war in 7 Fällen (17,7%) die Gipsabnahme infolge einer ungenügenden Reposition erforderlich, wobei sich in der MRT-Analyse kein klassisches Repositionshindernis zeigte. Stattdessen eine im Vergleich zu Fällen mit reponierbaren Hüften deutlich verkleinerte azetabuläre Gelenkfläche, so dass in diesen Situationen eine mangelnde Stabilität infolge der fehlenden Kongruenz zwischen Femurkopf und Azetabulum als Repositionslimitierung gelten kann. Zeichen einer höhergradigen avaskulären Nekrose (AVN Grad 3 und 4 nach Kalamchi) oder eines pathologischen AC-Winkels (Grad 3 und 4 nach Tönnis) zeigten sich im Follow-up mit 17,3 bzw. 40,7% moderat.