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Erschienen in: Der Deutsche Dermatologe 5/2020

01.05.2020 | EBM | Aktuelles in Kürze

Auflichtmikroskop: BMG sieht keinen Grund zur Beanstandung

verfasst von: Wolfgang Hardt

Erschienen in: Deutsche Dermatologie | Ausgabe 5/2020

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Auszug

BERLIN - Das Bundesgesundheitsministe- rium (BMG) ist der Ansicht, dass es keinen Grund gibt, den Beschluss zur Aufnahme des Auflichtmikroskops in den EBM ab dem 1. April 2020 zu beanstanden. Das geht aus einem Antwortschreiben an den Berufsverband der Deutschen Dermatologen hervor. Zuvor hatte BVDD-Vizepräsident Dr. Steffen Gass schriftlich bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn interveniert und erneut versucht, die Integration des Diagnosein- strumentes in das gesetzliche Hautkrebsscreening zu verhindern. In seiner Begründung führt das BMG an, dass der Bewertungsausschuss (BWA) den EBM in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen und an den Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie an das Erfordernis der Rationalisierung im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungserbringung anzupassen habe. Aus Sicht des BMG sei die Einschätzung des BWA rechtlich vertretbar, "dass es sich bei der Auflichtmikroskopie nicht um eine neue Untersuchungsmethode im Sinne des § 135 Abs. 1 SGB V handelt, sondern die bereits im EBM enthaltene Leistung des Hautkrebsscreenings lediglich im Rahmen der Berücksichtigung des Standes der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie einer wirtschaftlichen Leistungserbringung (geringfügig) erweitert wird". …
Metadaten
Titel
Auflichtmikroskop: BMG sieht keinen Grund zur Beanstandung
verfasst von
Wolfgang Hardt
Publikationsdatum
01.05.2020
Verlag
Springer Medizin
Schlagwort
EBM
Erschienen in
Deutsche Dermatologie / Ausgabe 5/2020
Print ISSN: 2731-7692
Elektronische ISSN: 2731-7706
DOI
https://doi.org/10.1007/s15011-020-3178-x

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