Erschienen in:
01.05.2020 | EBM | Aktuelles in Kürze
Auflichtmikroskop: BMG sieht keinen Grund zur Beanstandung
verfasst von:
Wolfgang Hardt
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
|
Ausgabe 5/2020
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Auszug
BERLIN - Das Bundesgesundheitsministe- rium (BMG) ist der Ansicht, dass es keinen Grund gibt, den Beschluss zur Aufnahme des Auflichtmikroskops in den EBM ab dem 1. April 2020 zu beanstanden. Das geht aus einem Antwortschreiben an den Berufsverband der Deutschen Dermatologen hervor. Zuvor hatte BVDD-Vizepräsident Dr. Steffen Gass schriftlich bei Bundesgesundheitsminister Jens Spahn interveniert und erneut versucht, die Integration des Diagnosein- strumentes in das gesetzliche Hautkrebsscreening zu verhindern. In seiner Begründung führt das BMG an, dass der Bewertungsausschuss (BWA) den EBM in bestimmten Zeitabständen zu überprüfen und an den Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie an das Erfordernis der Rationalisierung im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungserbringung anzupassen habe. Aus Sicht des BMG sei die Einschätzung des BWA rechtlich vertretbar, "dass es sich bei der Auflichtmikroskopie nicht um eine neue Untersuchungsmethode im Sinne des § 135 Abs. 1 SGB V handelt, sondern die bereits im EBM enthaltene Leistung des Hautkrebsscreenings lediglich im Rahmen der Berücksichtigung des Standes der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie einer wirtschaftlichen Leistungserbringung (geringfügig) erweitert wird". …