Erschienen in:
05.09.2019 | Praxis aktuell
Aktuelle Rechtsprechung
Bewertungsportale dürfen auffällig gute Benotungen löschen
verfasst von:
Arno Zurstraßen
Erschienen in:
InFo Hämatologie + Onkologie
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Ausgabe 9/2019
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Zusammenfassung
Arztbewertungsplattformen im Internet sind Fluch und Segen zugleich. Oft lassen Patienten dort ihren Frust ungefiltert ab. Aber nicht nur, wenn Patienten sich unangemessen negativ über einen Arzt äußern, dürfen Internetbewertungsportale Beiträge entfernen; auch wenn der Ursprung einer guten Bewertung nicht validiert werden kann, ist es rechtens, einen Eintrag zu löschen.