Erschienen in:
15.03.2016 | AUS DER PRAXIS_DER HAUSARZT-REPORTER
Aktuelle Urteile
BGH geht gegen schlechte Online-Bewertungen vor
verfasst von:
chy
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 5/2016
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Auszug
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten von Arztbewertungsportalen im Internet erweitert. Künftig müssen sie genauer hinsehen, wenn ein angeblicher Patient mehrere schlechte Kommentare zu einem Arzt absetzt. Im Zweifelsfall müssen sie sich sogar Nachweise liefern lassen, dass die Behandlung überhaupt stattgefunden hat, z. B. ausgestellte Rezepte. Im konkreten Fall hatte ein Berliner Zahnarzt gegen das Portal Jameda geklagt. Er wollte die Löschung von Bewertungen eines Patienten erreichen, der gleich dreimal die Note 6 vergeben hatte. Der Mediziner war dadurch auf eine Durchschnittsnote von 4,8 abgerutscht. Jameda hatte keine Nachweise verlangt. …