Erschienen in:
01.09.2013 | KURZ & KNAPP
Bonushefte müssen nicht mehr gratis geführt werden
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
Der Hausarzt
|
Ausgabe 15/2013
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Auszug
Im Rahmen der Verhandlungen zwischen KBV und Kassen um einen neuen Bundesmantelvertrag konnte ein Kompromiss in einem längeren Streit gefunden werden. Es geht um das Liquidationsrecht bei Einträgen in Bonushefte der Patienten. Demnach gehört das Ausfüllen des Heftes nicht generell zu den Aufgaben eines Vertragsarztes. Nur wenn Durchführung und Dokumentation von Leistungen wie dem Check-up 35 oder von Impfungen im selben Quartal erfolgen, muss der Eintrag ohne gesonderte Vergütung vorgenommen werden. In allen anderen Fällen stellt der Eintrag keine vertragsärztliche Leistung dar, und der Arzt kann für das Ausfüllen des Bonusheftes dem Patienten eine Rechnung stellen. …