Erschienen in:
13.05.2017 | Die Verbände informieren
CANNABIS ALS MEDIKAMENT
Bundesregierung bejaht Fahrtauglichkeit — unter Bedingungen
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 5/2017
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Auszug
Anfang April 2017 antwortete die Bundesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ der Linken im Bundestag. Deren Bundestagsfraktion hatte sich erkundigt, ob bei Patienten, die in medizinischer Indikation Cannabis einnehmen, Fahrtüchtigkeit besteht. Dies wurde von der Bundesregierung im Grunde bejaht. Den Patienten drohe keine Sanktion nach dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Die Patienten müssten in der Lage sein, das Fahrzeug „sicher zu führen“, zitiert das Deutsche Ärzteblatt am 14. April 2017 die Bundesregierung. Wird ein cannabishaltiges Medikament jedoch missbräuchlich eingenommen, sei eine Entziehung der Fahrerlaubnis möglich. Auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Medikamenten könne die Fahrtüchtigkeit reduziert sein. Es gelte eine Ausnahmeklausel des Straßenverkehrsgesetzes, nach der „durch die Medikation die grundsätzliche Fahrtüchtigkeit erst wiederhergestellt wird“. Hierfür spreche die Zuverlässigkeit von Patienten, die sich verantwortlich und regelkonform verhielten — im Gegensatz zu Drogenkonsumenten. Die Regierung empfiehlt Cannabispatienten, beim Führen eines Kraftfahrzeuges eine Bescheinigung des rezeptieren Arztes oder eine Kopie des Betäubungsmittelrezepte mitzunehmen. …