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Erschienen in: Allergo Journal 1/2021

12.02.2021 | GOÄ | AeDA/DGAKI informieren

Längere telefonische Beratungen: Abrechnungsempfehlung verlängert

Erschienen in: Allergo Journal | Ausgabe 1/2021

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Auszug

Aufgrund der nach wie vor bestehenden COVID-19-Pandemie haben die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfekostenträger ihre gemeinsame Abrechnungsempfehlung zur mehrfachen Berechnung der Nr. 3 GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) für längere telefonische Beratungen verlängert: "Vom 1. Januar 2021 befristet bis zum 31. März 2021 ist die mehrfache Berechnung der Nr. 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen, je vollendete zehn Minuten, möglich. Voraussetzung ist, dass das Aufsuchen des Arztes, Psychologischen Psychotherapeuten beziehungsweise Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten pandemiebedingt nicht möglich beziehungsweise zumutbar ist, eine Videoübertragung nicht durchgeführt und die dringend erforderliche Patientenversorgung auf andere Weise nicht gewährleistet werden kann.
Metadaten
Titel
Längere telefonische Beratungen: Abrechnungsempfehlung verlängert
Publikationsdatum
12.02.2021
Schlagwörter
GOÄ
COVID-19
Erschienen in
Allergo Journal / Ausgabe 1/2021
Print ISSN: 0941-8849
Elektronische ISSN: 2195-6405
DOI
https://doi.org/10.1007/s15007-021-4768-y

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