Erschienen in:
30.05.2020 | Klinik- und Praxismanagement
Das MDK-Reformgesetz mit allen nachfolgenden Änderungen
In der Fassung des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
verfasst von:
PD Dr. med. I. Schroeder-Printzen, J. Schroeder-Printzen
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 7/2020
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Auszug
Der Bundestag hat auf Grundlage von Entwürfen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) von Ende 2018–Ende 2019 12 Gesetze beschlossen, die den Bereich der ambulanten oder stationären Krankenversorgung betreffen; in diesen Gesetzen sind noch weitere Aufträge für den Gemeinsamer Bundesausschuss (G‑BA) und die gemeinsame Selbstverwaltung enthalten, untergesetzliche Vorschriften zu schaffen oder zu ändern. Für 2020 sind bisher weitere 4 Gesetzesvorhaben geplant bzw. verwirklicht worden, so u. a. die geplante Reform des Notfalldienstes. Fast alle diese Gesetze sind sog. „Omnibusgesetze“, d. h. es werden auch Änderungen von gesetzlichen Regelungen in diesen Gesetzen beschlossen, bei denen kein inhaltlicher Zusammenhang mit dem eigentlichen Gesetzesvorhaben auch nur ansatzweise erkennbar ist. …