Erschienen in:
13.06.2019 | Fokus
Das Patientenrechtegesetz 2013
Konzept, Inhalt, Bewährung
verfasst von:
Prof. Dr. Dieter Hart
Erschienen in:
Forum
|
Ausgabe 5/2019
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Zusammenfassung
Das Patientenrechtegesetz (PatRG) von 2013 bezweckt eine Steigerung von Transparenz und Rechtssicherheit bei Patientenrechten. Es hat zwei Schwerpunkte: die Regelung eines neuen Vertragstypus im BGB, den Behandlungsvertrag (II.1) und Regelungen zur Patientensicherheit (II.2).
Die Regelungen zum Behandlungsvertrag (§§ 630a–h BGB) entsprechen der bisherigen Rechtsprechung. Ihre wichtigsten Inhalte werden zusammengefasst dargestellt. Es geht um die Qualität und Sicherheit der Behandlung, Aufklärungs- und Informationspflichten sowie um Beweisregeln im Arzthaftungsrecht.
Die Regelungen zur Patientensicherheit beziehen sich insbesondere auf die Normierung eines Beschwerde- und eines Risikomanagements im Krankenhaus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in mehreren Richtlinien und Beschlüssen zur Qualitätssicherung den Gesetzesauftrag umgesetzt und detailliert.
Unter IV. werden drei ausgewählte Beispiele dargestellt, die sich auf beide Bereiche und mit Relevanz für die Onkologie dargestellt. Es geht dort insbesondere um Grundsätze der guten Organisation von Behandlungen im Bereich der Arzneimitteltherapie.
Die Inhalte von zwei empirischen Untersuchungen zu den Wirkungen des PatRG in der Ärzteschaft und bei Patienten werden knapp dargestellt (III.). Die Ärzteschaft kennt danach weniger das PatRG, aber die Patientenrechte eher gut; sie befürchtet eine Ausweitung rechtlicher Kontrollen und glaubt nicht, dass das PatRG zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Ärzte führt. Patienten suchen nicht gezielt nach Inhalten des PatRG, fühlen sich aber durch die Ärzteschaft und die Krankenkassen nicht ausreichend über die Behandlung und die Unterstützungsmöglichkeiten bei vermuteten Behandlungsfehlern informiert.