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Erschienen in: Forum 5/2019

13.06.2019 | Fokus

Das Patientenrechtegesetz 2013

Konzept, Inhalt, Bewährung

verfasst von: Prof. Dr. Dieter Hart

Erschienen in: Forum | Ausgabe 5/2019

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Zusammenfassung

Das Patientenrechtegesetz (PatRG) von 2013 bezweckt eine Steigerung von Transparenz und Rechtssicherheit bei Patientenrechten. Es hat zwei Schwerpunkte: die Regelung eines neuen Vertragstypus im BGB, den Behandlungsvertrag (II.1) und Regelungen zur Patientensicherheit (II.2).
Die Regelungen zum Behandlungsvertrag (§§ 630a–h BGB) entsprechen der bisherigen Rechtsprechung. Ihre wichtigsten Inhalte werden zusammengefasst dargestellt. Es geht um die Qualität und Sicherheit der Behandlung, Aufklärungs- und Informationspflichten sowie um Beweisregeln im Arzthaftungsrecht.
Die Regelungen zur Patientensicherheit beziehen sich insbesondere auf die Normierung eines Beschwerde- und eines Risikomanagements im Krankenhaus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in mehreren Richtlinien und Beschlüssen zur Qualitätssicherung den Gesetzesauftrag umgesetzt und detailliert.
Unter IV. werden drei ausgewählte Beispiele dargestellt, die sich auf beide Bereiche und mit Relevanz für die Onkologie dargestellt. Es geht dort insbesondere um Grundsätze der guten Organisation von Behandlungen im Bereich der Arzneimitteltherapie.
Die Inhalte von zwei empirischen Untersuchungen zu den Wirkungen des PatRG in der Ärzteschaft und bei Patienten werden knapp dargestellt (III.). Die Ärzteschaft kennt danach weniger das PatRG, aber die Patientenrechte eher gut; sie befürchtet eine Ausweitung rechtlicher Kontrollen und glaubt nicht, dass das PatRG zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Ärzte führt. Patienten suchen nicht gezielt nach Inhalten des PatRG, fühlen sich aber durch die Ärzteschaft und die Krankenkassen nicht ausreichend über die Behandlung und die Unterstützungsmöglichkeiten bei vermuteten Behandlungsfehlern informiert.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten BT-Drs. 17/10488 v. 15.08.2012, BT-Drs. 17/10488, S. 9 f; endgültig: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20. Februar 2013, BGBl. I, S. 277 v. 25. Febr. 2013. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten BT-Drs. 17/10488 v. 15.08.2012, BT-Drs. 17/10488, S. 9 f; endgültig: Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten vom 20. Februar 2013, BGBl. I, S. 277 v. 25. Febr. 2013.
2.
4.
Zurück zum Zitat Hart, Brechtel, Buitkamp (2015) Wie nimmt die Ärzteschaft Patientenrechte und das Patientenrechtegesetz wahr? Ergebnisse einer Ärztebefragung des Gesundheitsmonitors, gesundheitsmonitor newsletter 2/15. In: Böcken, Braun, Meierjürgen (Hrsg) Gesundheitsmonitor 2015 Bürgerorientierung im Gesundheitswesen, Kooperationsprojekt der Bertelsmann Stiftung und der BARMER GEK, S 12–36 Hart, Brechtel, Buitkamp (2015) Wie nimmt die Ärzteschaft Patientenrechte und das Patientenrechtegesetz wahr? Ergebnisse einer Ärztebefragung des Gesundheitsmonitors, gesundheitsmonitor newsletter 2/15. In: Böcken, Braun, Meierjürgen (Hrsg) Gesundheitsmonitor 2015 Bürgerorientierung im Gesundheitswesen, Kooperationsprojekt der Bertelsmann Stiftung und der BARMER GEK, S 12–36
9.
Zurück zum Zitat BGH NJW 2007, S 2771 = VersR 2007, S 999 = MedR 2007, S 718 mAnm Wenzel = GesR 2007, S 362 – Medikamentenwechsel BGH NJW 2007, S 2771 = VersR 2007, S 999 = MedR 2007, S 718 mAnm Wenzel = GesR 2007, S 362 – Medikamentenwechsel
10.
Zurück zum Zitat BGHZ 162, S 320, 323 ff mwN; siehe auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. März 2015 – 1 U 10/14 Rn 41, 46, juris BGHZ 162, S 320, 323 ff mwN; siehe auch Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 09. März 2015 – 1 U 10/14 Rn 41, 46, juris
11.
Zurück zum Zitat BGH, Urteil vom 28. August 2018 – VI ZR 509/17, VersR 2018, 1510–1514 Rn 31 und 32 BGH, Urteil vom 28. August 2018 – VI ZR 509/17, VersR 2018, 1510–1514 Rn 31 und 32
12.
13.
Zurück zum Zitat Hart (2012) Patientensicherheit, Fehlermanagement, Arzthaftungsrecht – zugleich ein Beitrag zur rechtlichen Bedeutung von Empfehlungen. Medizinrecht 31(11):1–15CrossRef Hart (2012) Patientensicherheit, Fehlermanagement, Arzthaftungsrecht – zugleich ein Beitrag zur rechtlichen Bedeutung von Empfehlungen. Medizinrecht 31(11):1–15CrossRef
14.
Zurück zum Zitat Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser (Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL), BAnz AT 15. Nov. 2016 B2, 1–8 Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren, Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte sowie zugelassene Krankenhäuser (Qualitätsmanagement-Richtlinie/QM-RL), BAnz AT 15. Nov. 2016 B2, 1–8
Metadaten
Titel
Das Patientenrechtegesetz 2013
Konzept, Inhalt, Bewährung
verfasst von
Prof. Dr. Dieter Hart
Publikationsdatum
13.06.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Forum / Ausgabe 5/2019
Print ISSN: 0947-0255
Elektronische ISSN: 2190-9784
DOI
https://doi.org/10.1007/s12312-019-0631-4

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