Von Sprechstunden, die eine Betreuung des Patienten via Bildschirm ermöglichen, machen bisher nur die wenigsten Praxen Gebrauch. Neuen Anreiz gibt eine Änderung seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Ärzte können seit Oktober 2019 die Grundpauschale für die Videosprechstunde abrechnen - und das auch, wenn zuvor kein direkter Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat.
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