Erschienen in:
17.10.2016 | Fixateur externe | Leitthema
Die neuen Heilverfahren der DGUV: Aus der Sicht eines Städtischen Krankenhauses
verfasst von:
Prof. Dr. F. Bonnaire, M. Goepel, P. Bula
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 11/2016
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Zusammenfassung
Die Anforderungen der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) für die neuen Heilverfahren wurde ab 1.1.2013 im neuen Katalog vorgestellt. Die Umsetzung für die Zulassungen zum Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) sollten 2014 abgeschlossen sein. Diese Anforderungen stellten viele unfallchirurgische Kliniken vor große strukturelle und personelle Herausforderungen. Hintergrund war der Wunsch der DGUV nach einer Qualitätsverbesserung der Patientenbehandlung mit schwersten Arbeits- und Wegeunfällen durch Lenkung in qualifizierte Zentren mit hohen Fallzahlen. Dass die Erlöse für diese Kliniken den geforderten Qualitätsverbesserungen angepasst werden sollten, war nicht vorgesehen. Nach 2 Jahren Erfahrung mit dem SAV können wir als Städtische Klinik folgende Veränderungen konstatieren: Die Strukturen wurden verbessert (Einrichtung einer Klinik für Neurochirurgie, plastische Chirurgie, Abteilung für Thoraxchirurgie). Die hohen Anforderungen an die Qualifikation und Anwesenheit der Ärzte stellt ein ständiges Problem dar. Die Zahl der Patienten mit schweren und schwersten Verletzungen hat deutlich zugenommen (v. a. 2015). Die Erlöse für die komplexen Versorgungen sind nicht ausreichend im Diagnosis-related-groups(DRG)-System abgebildet, zumindest sind explizit hierfür keine gesonderten Fallpauschalen im DRG-Entgeltkatalog vorgesehen. Die Abrechnung eines Zentrumszuschlags zusätzlich zu den DRG-Erlösen erfolgt nicht.