01.02.2018 | Pflege | Leitthema
Die Rolle des MDK im deutschen Vergütungssystem der Intensivmedizin
Erschienen in: Medizinische Klinik - Intensivmedizin und Notfallmedizin | Ausgabe 1/2018
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Die Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) begutachten Leistungen aus den verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, dazu gehören auch Überprüfungen von Krankenhausabrechnungen. Tätig werden MDK-Gutachter nur nach Beauftragung durch eine gesetzliche Kranken- oder Pflegekasse. Die Begutachtung intensivmedizinischer Leistungen wird durch Unklarheiten und Unschärfen in den Regelwerken erschwert, dies betrifft vor allem die Prozedurenschlüssel für die intensivmedizinische Komplexbehandlung.
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