Erschienen in:
07.06.2015 | AUS DER PRAXIS
Direktbezug teurer Arzneien beim Hersteller kann Pflicht sein
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 11/2015
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Auszug
_ Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 13. Mai 2015 ist ein Vertragsarzt im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsgebots verpflichtet, die preisgünstigste Bezugsquelle für die Verordnung von Arzneimitteln zu wählen (Az.: B 6 KA 18/14 R). Darüber berichteten wir kurz in MMW 10/2015, S. 13. Dem Urteil liegt der Fall einer Allgemeinärztin zugrunde, die einem an der Bluterkrankheit leidenden Patienten wiederholt den Gerinnungsfaktor VIII verordnete — und zwar auf Rezept zum Bezug in der Apotheke. …