Erschienen in:
09.03.2018 | praxis
Dokumentation: Auf Papier oder elektronisch?
Was muss wie dokumentiert werden?
verfasst von:
RA Susanne Ottmann-Kolbe
Erschienen in:
Die junge Zahnmedizin
|
Ausgabe 1/2018
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Zusammenfassung
Eine umfassende Dokumentation ist verpflichtender Bestandteil jeder Behandlung. Damit diese im Fall der Fälle auch vor Gericht Bestand hat, sollten in der Patientenakte keine Aufzeichnungen fehlen. Doch selbst dann kann es Probleme geben — zum Beispiel, wenn bei nachträglichen Änderungen nicht erkennbar ist, wann sie vorgenommen wurden. Daher fasst dieser Artikel für Sie übersichtlich zusammen, welche Unterlagen Sie in welcher Form aufbewahren müssen.