01.03.2016 | EBM | AUS DER PRAXIS_VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Komplizierte Ziffernkombi bei älteren Patienten
Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 4/2016
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_ Chronische Erkrankungen treten naturgemäß eher im fortgeschrittenen Alter auf und können zur Notwendigkeit einer Palliativversorgung führen. Der EBM beinhaltet für die notwendigen Leistungen spezielle Abrechnungspositionen. Leider sind diese aber mit einer recht unübersichtlichen Zahl von Ausschlussregelungen versehen. Was also kann z. B. bei einem Patienten im 75. Lebensjahr mit den Diagnosen Diabetes mellitus, Hypertonie und Herzinsuffizienz berechnet werden, wenn er nach einem Hirninfarkt zum Palliativfall wird? Hier wird es kompliziert, denn der Patient erfüllt gleich mehrere Definitionen: Er ist chronisch krank, geriatrischer Patient und Palliativpatient.
EBM
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Legende
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Euro
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Bemerkungen zur Abrechnung
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03220 03221
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Behandlung und Betreuung mindestens einer lebensverändernden chronischen Erkrankung
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13,57 4,17
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an unterschiedlichen Tagen berechnungsfähig, da zwei Arzt-Patienten-Kontakte notwendig sind
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03360 03362
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Hausärztlich-geriatrisches Basis-assessment und Betreuungskomplex
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12,73 16,59
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in gleicher Sitzung mit den Nrn. 03220/03221 kombinierbar
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03370
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Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus
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35,59
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nur einmal im Jahr berechnungsfähig, nicht in gleicher Sitzung mit den Nrn. 03220/03221 bzw. 03360/03362 — wohl aber an einem anderen Tag
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03371 03372 03373
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Palliativmedizinische Betreuung in der Praxis, bei Hausbesuchen nach Nrn. 01410–01413 oder 01415
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35,59 16,59 12,94 12,94
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zu den links genannten Anlässen in gleicher Sitzung mit der Nr. 03370 kombinierbar, nicht aber mit den Nrn. 03220/03221 sowie 03360/03362
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