Erschienen in:
15.08.2016 | EBM | AUS DER PRAXIS . VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Wirtschaftliche Praxisführung: Diese Kosten sind im EBM gesondert berechnungsfähig
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 14/2016
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Auszug
_ Die Allgemeinen Bestimmungen des EBM-Kapitels I legen unter Punkt 7.3 diverse Kosten fest, die in den Gebührenordnungspositionen nicht enthalten sind, soweit es dortselbst nichts anderes bestimmt ist. Dazu gehören Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel, Materialien, Instrumente, Gegenstände und Stoffe, die nach der Anwendung verbraucht sind oder die der Patient zur weiteren Verwendung behält, ferner Kosten für Infusionsbestecke, -katheter, -nadeln und Biopsienadeln zur einmaligen Verwendung. Auch Telefonate des behandelnden Arztes mit einem Krankenhaus können extra berechnet werden, wenn es um eine erforderliche stationäre Behandlung geht. …