Zusammenfassung
Locum tenens – Honorarärzte nach der Definition der Bundesärztekammer und KBV von 2011 – sind in zunehmender Zahl als Fachärzte in den medizinischen Einrichtungen Deutschlands tätig. Eingesetzt z. B. als Vertretungsarzt und Notarzt gewinnen sie für die medizinische Versorgung in einer dem demografischen Wandel unterzogenen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Ihre Motivationen wurden erstmals 2010 in der Honorararztstudie des Bundesverbandes der Honorarärzte (BV-H e. V.) wissenschaftlich untersucht. Fehlende Autonomie, Unzufriedenheit mit den Strukturen, unflexible Arbeitszeiten und eine als mangelhaft empfundene Lebensqualität im Angestelltenverhältnis lässt deutsche Ärzte als Honorararzt tätig werden. Zunehmende Bedeutung erlangt die Tätigkeit als Experte bei der Einführung neuer Strukturen und Verfahren sowie in der Fort- und Weiterbildung. Jenseits der Sektorengrenzen können Honorarärzte als Praxisvertreter, Kooperationsarzt und Konsiliararzt tätig werden.