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Honorararzt - Flexibilität und Freiberuflichkeit

Akquise, Organisation, Recht, Finanzen

  • 2014
  • Buch

Über dieses Buch

Neues Berufsbild Honorararzt: Ärzte, deren überwiegende Tätigkeit nicht durch ein festes Angestelltenverhältnis oder die klassische Niederlassung in der Praxis gekennzeichnet ist, sondern dadurch, dass die Einnahmen durch zeitlich und örtlich befristete, auftrags- oder projektbezogene Anstellungen erzielt werden. Nachdem Honorarärzte in anderen Ländern schon länger von Bedeutung sind (angloamerikanische Länder, Frankreich, Schweiz), ist diese Tätigkeitsform auch bei deutschen Ärzten seit ca. 2007 zunehmend verbreitet. Alles Wissenswerte für Ärzte, die hauptberuflich oder ergänzend als Honorararzt tätig sind oder werden wollen: Akquise, Organisation, Recht, Finanzen. Alle wichtigen Informationen für Deutschland und alle anderen relevanten Länder. Kompakt, handfest, praxisrelevant: Mit Erfahrungsberichten und Zusatzinfos im Internet.

Inhaltsverzeichnis

  1. Frontmatter

  2. 1. Einführung

    Alexander Teske, Nicolai Schäfer, Frank Schmitz, Ibo Teuber, Christin Benz, Christian Brodowski, Christoff Jenschke, Werner Schregel
    Zusammenfassung
    Locum tenens – Honorarärzte nach der Definition der Bundesärztekammer und KBV von 2011 – sind in zunehmender Zahl als Fachärzte in den medizinischen Einrichtungen Deutschlands tätig. Eingesetzt z. B. als Vertretungsarzt und Notarzt gewinnen sie für die medizinische Versorgung in einer dem demografischen Wandel unterzogenen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Ihre Motivationen wurden erstmals 2010 in der Honorararztstudie des Bundesverbandes der Honorarärzte (BV-H e. V.) wissenschaftlich untersucht. Fehlende Autonomie, Unzufriedenheit mit den Strukturen, unflexible Arbeitszeiten und eine als mangelhaft empfundene Lebensqualität im Angestelltenverhältnis lässt deutsche Ärzte als Honorararzt tätig werden. Zunehmende Bedeutung erlangt die Tätigkeit als Experte bei der Einführung neuer Strukturen und Verfahren sowie in der Fort- und Weiterbildung. Jenseits der Sektorengrenzen können Honorarärzte als Praxisvertreter, Kooperationsarzt und Konsiliararzt tätig werden.
  3. 2. Juristische Bewertung der honorarärztlichen Tätigkeit

    Markus Keubke, Nicolai Schäfer, Wolfgang Fries, Friedhelm C. Schmitt, Justus Benzler
    Zusammenfassung
    Änderungen der Bundespflegesatzverordnung (BpflV) und des Krankenhausentgeltgesetzes (KHentgG) haben den Platz des Honorararztes in der stationären Leistungserbringung bestätigt. Viele Argumente sprechen gegen eine von der Deutschen Rentenversicherung Bund regelhaft angenommene Scheinselbstständigkeit. Die eigene Berufshaftpflichtversicherung, die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und weitere unternehmenstypische Versicherungen unterstreichen den selbstständigen Charakter des Honorararztes. Eine politische Lösung der Scheinselbstständigkeitsproblematik durch den Gesetzgeber scheint hilfreich, da völlig divergente Einschätzungen der Arbeitsgerichte (AG, LAG) und Sozialgerichte (SG, LSG) für erhebliche Rechtsunsicherheiten bei Honorarärzten und Krankenhäusern sowie ihren Interessensvertretern (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Berufsverbände der Ärzteschaft) sorgen.
  4. 3. Betriebswirtschaftliche Fragestellungen für Honorarärzte

    Klaus Schneider, Frieder Rock
    Zusammenfassung
    Etablierte selbstständige Existenzformen des Arztes sind Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis oder Zweigpraxis. Auch der nicht in der Arztpraxis niedergelassene Honorararzt sollte einen detaillierten Businessplan zur Existenzgründung erstellen. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit Buchführung von Investitionen, Finanzierungen, Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben ist die Grundlage der steuerlichen Veranlagung. Für den Zusammenschluss mit Kollegen zu einer honorarärztlichen Kooperation beziehungsweise zu einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft bieten sich verschiedene Rechtsformen an (GbR, GmbH, englische Limited und haftungsbeschränkte UG). Innovativ und absolut neu ist in diesem Zusammenhang die 2012 in Berlin gegründete eingetragene Genossenschaft (eG) für Honorarärzte. Sie verspricht die Rechtssicherheit, die andere Organisationsformen nur selten bieten.
  5. 4. Der erste Auftrag

    Nicolai Schäfer, Christian Brodowski, Stefan Sladky, Jochen Jouaux, Elisabeth Graben, Florian Hentschel, Karin Noodt, Constance Rumpel-Sodoma, Werner Schregel, Dieter Pietsch, Vera Maria Kühne
    Zusammenfassung
    Jeder hat seine Geschichte und sein Motiv, die zu einer honorarärztlichen Tätigkeit führten. Seien es Phasen der beruflichen Neuorientierung, die Neugier für bisher unbekannte Einsatzbereiche oder Orte, Frustrationen im Klinikalltag oder besondere familiäre und private Umstände. All das sind mögliche Gründe den gewohnten Arbeitsplatz zu verlassen und neue Wege zu beschreiten. Jedes Fachgebiet weist für den Honorararzt andere Stolpersteine, Gefahren und mögliche Konfliktquellen auf: So gehört z. B. die sichere Beherrschung der Neugeborenen-Reanimation zum unabdingbaren Repertoire des Honorararztes in der Gynäkologie und Geburtshilfe.
  6. 5. Qualität im Honorararztwesen

    Nicolai Schäfer
    Zusammenfassung
    Gerade im durch schnellen Standort- und Mitarbeiterwechsel gekennzeichneten Honorararztwesen kommt es auf eine zeitnahe Überprüfungsmöglichkeit vorgelegter Urkunden und Qualifikationen durch den Auftraggeber an. Fehlende institutionelle Strukturen machen dies jedoch praktisch unmöglich. Neben der Approbation sollten Facharzturkunde, Zeugnisse über Zusatzbezeichnungen, Fachkunden und andere wesentliche Nachweise dem Auftraggeber im Original vorgelegt werden. Aber damit ist der notwendigen Sorgfalt noch nicht Genüge getan. Medizinprodukte-Betreiberverordnung und Medizinprodukte-Gesetz, Röntgenverordnung, Infektionsschutzgesetz und andere gesetzliche Regelungen gilt es von Honorararzt und Auftraggeber zu beachten. Zusätzlich bestimmen sogenannte »weiche« Faktoren die Qualität und das Verhältnis zwischen den Partner Honorararzt – Agentur – Auftraggeber – Patient. Ein neu entwickeltes Zertifikat für Honorarärzte soll langfristig die Praktikabilität honorarärztlicher Tätigkeit erhöhen
  7. 6. Als Honorararzt im Ausland

    Alexander Teske, Michael Ulrich Füssel, Michael Weber, Birgit Rößner, Christian Mau
    Zusammenfassung
    Eine Tätigkeit im Ausland ist auch weiterhin für viele Ärzte attraktiv. 2011 wanderten 3410 ursprünglich in Deutschland tätige Ärzte ins Ausland ab. Die Aufgabengebiete, Arbeitsorganisation und das Gesundheitswesen unterscheiden sich jedoch bisweilen deutlich von denen in Deutschland. In Österreich, oft fälschlicherweise als »Ausland-light« angesehen, ist die Ärzteschaft stärker hierarchisch gegliedert. Höherer Kostendruck und Sparmaßnahmen zeigen auch dort mittlerweile ihre Auswirkungen. Eine honorarärztliche Tätigkeit in England als Locum(-Consultant) erfordert für deutsche Ärzte die Überwindung nicht unerheblicher bürokratischer Hürden. Locum-Jobs in Großbritannien werden über den National Health Service (NHS) i. d. R. zentral vergeben. Ohne ausgesprochen gute Sprachkenntnisse ist eine Tätigkeit als Honorararzt in Frankreich unmöglich. Der Honorararzt wird dort als Remplaçant bezeichnet und ist seit vielen Jahrzehnten fester Bestandteil des französischen Gesundheitssystems.
  8. Backmatter

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Titel
Honorararzt - Flexibilität und Freiberuflichkeit
Herausgegeben von
Nicolai Schäfer
Copyright-Jahr
2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Electronic ISBN
978-3-642-41261-5
Print ISBN
978-3-642-41260-8
DOI
https://doi.org/10.1007/978-3-642-41261-5

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Bildnachweise
Die Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte, Mann und Frau küssen sich/© AS/peopleimages.com / Stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen), Mandeln in und neben einem Holzschälchen/© onairjiw / Getty Images / iStock (Symbolbild), Kind erhält Augentropfen/© Nadzeya Haroshka / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell), EKG befunden mit System - EKG Essential/© Springer Medizin Verlag GmbH