Im Antikörpersuchtest reagiert das Probenmaterial (
Serum/
Plasma) mit 2 oder 3 Testzellen (Testerythrozyten), die sich in ihrer Antigenmuster ergänzen, um die relevanten
Antikörper zu erfassen. An die verwendeten Testzellen im Antikörpersuchtest ist die transfusionsmedizinische Bedingung geknüpft, dass sie insgesamt folgende Merkmale aufweisen: C, Cw, c, D, E, e, K, k, Fy(a), Fy(b), Jk(a), Jk(b), S, s, M, N, P1, Le(a), Le(b). Darüber hinaus wird empfohlen, dass einige Merkmale in hoher Antigendichte (homozygote Erbanlage für das Allel) auf den Testzellen vorhanden sind: D, c, Fy(a), Fy(b), JK(a), Jk(b), S, s. Eine
autologe Kontrolle (Eigenansatz mit den Probandenerythrozyten) ist fakultativer Bestandteil des Antikörpersuchtests. Reagiert im Antikörpersuchtest mindestens eine der benutzten Testzellen positiv, ist das Vorliegen eines irregulären erythrozytären Antikörpers wahrscheinlich (Tab.
1). Ein positives Ergebnis wird durch eine
Antikörperdifferenzierung weiter abgeklärt.
Tab. 1
Suchtestpanel mit der Antigenkombination einzelner, aufeinander abgestimmter Testerythrozyten
1 | + | − | + | − | + | + | − | + | + | − | − | + | − | − | − | + | − | + | + | + | + | 0 |
2 | − | + | + | + | − | − | − | + | − | + | + | − | + | − | + | − | + | + | + | + | − | 0 |
3 | − | + | − | − | + | − | + | + | − | + | + | + | − | + | − | + | − | + | − | − | − | 4 |
Als eine empfindliches Nachweismethode der
Antikörper gegen Erythrozytenantigene wird der indirekte Antihumanglobulintest (Coombs-Test) eingesetzt. Auch andere Methoden, die nach dem jeweiligen Stand des Wissens eine vergleichbare analytische
Sensitivität und
Spezifität aufweisen, können angewandt werden.
Das Beispiel in Tab.
1 zeigt einen positiven Antikörpersuchtest: Die 3 Testzellen sind mit den vorbestimmten
Antigenen horizontal angeordnet. Das Ergebnis des Antikörpersuchtests von Zelle 1 und 2 ist negativ. Zelle 3 ist stark positiv. Die Antikörperspezifität in einem Suchtest kann nicht eindeutig geklärt werden. Allerdings sind erste Hinweise auf eine
Spezifität möglich, wenn insbesondere die Blutgruppenantigene des Probanden (z. B. Rh-Merkmale) bekannt sind und aus ihrem Fehlen auf eine Immunisierungsbereitschaft geschlossen werden kann. In diesem Beispiel lässt sich ein Verdacht auf einen irregulären erythrozytären
Antikörper der Spezifität Anti-K und/oder Anti-Kp(a) ableiten. Die eindeutige Antigenspezifität wird anschließend mittels einer
Antikörperdifferenzierung abgeklärt.