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Bundesärztekammer

Verfasst von: A. M. Gressner und O. A. Gressner
Bundesärztekammer
Synonym(e)
BÄK
Definition
Die BÄK vertritt als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Landesärztekammern die berufspolitischen Interessen von etwa 378.000 Ärztinnen und Ärzten in der Bundesrepublik Deutschland, entwickelt Konzepte und Perspektiven für eine Gesundheits- und Sozialpolitik und übernimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben, z. B. im Rahmen der Qualitätssicherung und Transplantationsgesetzgebung.
Beschreibung
Die BÄK ist aus der im Jahr 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen und stellt heute die Arbeitsgemeinschaft von 17 Landesärztekammern und somit einen organisatorischen Zusammenschluss von Körperschaften öffentlichen Rechts dar. Der einzelne Arzt gehört der BÄK lediglich mittelbar über die Pflichtmitgliedschaft in seiner Ärztekammer an. Die BÄK wirkt aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit und entwickelt Konzepte und Perspektiven für eine verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik. Sie vertritt dabei die berufspolitischen Interessen von gegenwärtig 378.607 Ärztinnen und Ärzten (davon 1112 Fachärzten für Laboratoriumsmedizin; Stand: 31.12.2016). Die Aufgaben in Gesundheitspolitik, Ethik und Wissenschaft, Fort- und Weiterbildung wird von folgenden Organen der BÄK getragen: Deutscher Ärztetag (Hauptversammlung der BÄK), Vorstand der BÄK, Gremien der BÄK, Ausschüsse und Konferenzen der BÄK.
Adresse
Bundesärztekammer
Herbert-Lewin-Platz 1
D-10623 Berlin
Tel.: 030 4004560
Fax: 030 400456388
E-Mail: info@baek.de