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EDTA

Verfasst von: T. Arndt
EDTA
Synonym(e)
Ethylendiamintetraessigsäure
Definition
Sehr häufig als In-vitro-Antikoagulans eingesetzter Chelatbildner (Chelate) mit zweiwertigen Kationen.
Beschreibung
EDTA (Summenformel C10H16N2O8, Molmasse 292,24 g) verfügt zur Komplexbildung nicht nur über die beiden freien Elektronenpaare der beiden Stickstoffatome, sondern auch über vier Carboxylgruppen. EDTA kann deshalb auch mit schwachen Komplexbildnern, wie z. B. Calcium, stabile Komplexe bilden. Diese Eigenschaft wird im medizinischen Labor genutzt, um den Gerinnungsfaktor Calcium zu binden (komplexieren) und damit die nach Blutnahme spontan einsetzende Blutgerinnung zu unterdrücken (Antikoagulanzien in vitro). Da zahlreiche Enzyme zweiwertige Metallionen zur Ausbildung der vollen Aktivität benötigen, bewirkt EDTA häufig eine Inaktivierung dieser Enzyme (und kann damit zur Probenstabilisierung beitragen, aber auch zu einer Störung bei Enzymaktivitätsbestimmungen führen).
EDTA führt zu einer Fibrinpolymerisationsstörung und zu einer beschleunigten Inaktivierung von Gerinnungsfaktor V und VIII (Gerinnungsfaktoren). EDTA-Plasma ist deshalb nicht für gerinnungsphysiologische Untersuchungen geeignet.
Literatur
Wisser H (1995) Präanalytik. In: Greiling H, Gressner A (Hrsg) Lehrbuch der Klinischen Chemie und Pathobiochemie, 3. Aufl. Schattauer, Stuttgart