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Kennzeichnung von Primär- und Sekundärproben mit dem Ziel einer eindeutigen, unverwechselbaren und kontinuierlichen Zuordnung analytischer Resultate zur Probenquelle, d. h. zum Spezimen und somit zum Probanden bzw. Patienten.
Beschreibung
Probenidentifikation bedeutet die visuell oder mit technischen Hilfsmitteln (z. B. EDV-lesbare Codierungen) erfassbare Kennzeichnung der Spezimen bzw. Primärprobe und der daraus durch Aliquotierung generierten Sekundärprobe (Tochterproben), um eine eindeutige, unverwechselbare und kontinuierliche Zuordnung analytischer Resultate zur Herkunft der Primärprobe bzw. Spezimen und somit zum Patienten zu erreichen. Während die Spezimenidentifikation am Patienten und somit außerhalb des Verantwortungsbereiches des Labors, also im präanalytischen Bereich der Befunderstellung (Befunderstellung, Teilschritte) erfolgt, ist die Probenidentifikation ein laborspezifischer Teilschritt, der eng mit Probennahme und -verteilung verbunden ist (siehe Befunderstellung, Teilschritte). Da Spezimen und Proben nicht selbst kennzeichenbar sind, können Identifizierungen nur über Kennzeichnung ihrer Gefäße (Primär- und Sekundärprobengefäße) erfolgen. Es stehen hierzu 2 grundsätzliche Verfahren zur Verfügung:
1.
Direkte (positive) Probenidentifikation: Zuordnung von Laborresultat und Probenidentifikation am Messplatz und Übermittlung beider Informationen an das Labor-EDV-System. Das Probengefäß selbst muss identifiziert sein, z. B. durch Identifikationsnummern in codierter und maschinell lesbarer Form (z. B. Barcodetypen).
2.
Indirekte (sequenzielle) Probenidentifikation: Zuordnung von Laborresultat und Probenidentifikation nicht am Messplatz selbst, sondern anhand von Arbeitslisten. Die Probengefäße, gekennzeichnet durch Sequenznummern (fortlaufende Nummern), die in einer Arbeitsliste dem Probanden zugeordnet sind, werden in einer festgelegten Reihenfolge abgearbeitet. Die sequenzielle Probenidentifikation kann am Laboreingang für die Primärproben oder am Arbeitsplatz für die Sekundärproben erfolgen.
Eigenschaften der Probenidentifikation sollten sein:
Verwechslungsfreiheit durchgehend vom Patienten bis zum klinisch-chemischen Befund