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Physiotherapie: Hygienische Maßnahmen

Verfasst von: Wolfgang Gärtner, Dirk Luft, Matthias Bußmann und Bernd Hartmann
Um die Standardhygienemaßnahmen in der Physiotherapie durchführen zu können, ist als organisatorische bzw. bauliche Voraussetzung die Anbringung von Händedesinfektionsmittelspendern zwischen den einzelnen Behandlungsplätzen bzw. Behandlungskabinen unabdingbar. In der Nähe der Behandlungsplätze muss gut erreichbar ein Handwaschbecken mit Flüssigseifenspender vorhanden sein.
Die Infektionsgefahr bei Physiotherapie ist sowohl für Patienten als auch Therapeuten gering. Die Verfahren der Physiotherapie dienen einerseits der Wiederherstellung der Gesundheit, andererseits der Prophylaxe und Prävention sowie Vermeidung von Komplikationen während des Krankenhausaufenthaltes. Obwohl Physiotherapeuten mit vielen verschiedenen Patienten direkten Körperkontakt haben und somit vielfältige Möglichkeiten für Kreuzübertragungen bestehen, sind sie nur selten die Quelle von Infektionsübertragungen (Kralovic und Linnemanns 2004). Invasive Maßnahmen finden nicht statt. Mobiliar- bzw. Geräteflächen sollten problemlos desinfizierbar sein. Benötigte Geräte bzw. Materialien sind, falls nicht als Einwegprodukte verwendet, problemlos aufbereitbar. In der Regel sind daher in der Physiotherapie die Standardhygienemaßnahmen völlig ausreichend.
Problematischer ist allerdings die Hydrotherapie bei Verbrennungspatienten, die jedoch hier nicht behandelt werden soll (Tredget et al. 1992). Außerordentlich gering ist die Infektionsgefährdung durch Verschlucken von Badewasser in Bewegungs- und Therapiebädern, weil der Verdünnungseffekt, selbst wenn zum Beispiel durch einen inkontinenten Patienten darmpathogene Erreger in das Wasser gelangten, sehr groß ist. Im Folgenden sollen die wichtigsten Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen im Rahmen der Physiotherapie dargestellt werden.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

Um die Standardhygienemaßnahmen in der Physiotherapie durchführen zu können, ist als organisatorische bzw. bauliche Voraussetzung die Anbringung von Händedesinfektionsmittelspendern zwischen den einzelnen Behandlungsplätzen bzw. Behandlungskabinen unabdingbar. In der Nähe der Behandlungsplätze muss gut erreichbar ein Handwaschbecken mit Flüssigseifenspender vorhanden sein.
Bei der Ausbildung und Fortbildung des Personals müssen Hygieneregeln angemessen behandelt werden, damit das Bewusstsein für das Risiko, Infektionen auf Patienten übertragen zu können, vorhanden ist.
Die wichtigsten Maßnahmen, die sowohl zur Prävention von Kreuzinfektionen, aber auch dem Personalschutz dienen, werden im Folgenden kurz zusammengefasst. Die erweiterten Hygieneanforderungen bei der Behandlung von Patienten mit Nachweis von isolierungspflichtigen Erregern werden anschließend erläutert.

Händehygiene

Die hygienische Händedesinfektion ist bei der krankengymnastischen und Massagebehandlung die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung einer Erregerübertragung. Eine Desinfektion der Hände muss deshalb immer zwischen der Behandlung der Patienten durchgeführt werden. Deswegen müssen in der Physiotherapieabteilung genügend Desinfektionsmittelspender, die vom Personal leicht erreicht werden können, zur Verfügung stehen. Eine Auswahl geeigneter Desinfektionsmittel und Hautpflegemittel sollte vorhanden sein.
Tipp
In einem solchen Fall eignen sich auch kleine Flaschen mit einem individuell verträglichen Händedesinfektionsmittel, die in der Kitteltasche mitgenommen werden können.

Handschuhe

Das Tragen von Handschuhen ist generell bei Gefahr der Kontamination mit potenziell infektiösem Patientenmaterial (z. B. Blut, Sekrete und Exkrete) notwendig. Nach dem Ausziehen ist eine Händedesinfektion erforderlich, da die Handschuhe nicht selten Mikroperforationen aufweisen oder die Hände beim Ausziehen der Handschuhe kontaminiert werden können.

Schutzkittel

Physiotherapeuten sollten bei der Arbeit mit Patienten auf Intensivstationen einen langärmligen Kittel tragen. Aber auch auf „der Normalstation“ ist das Tragen von Schutzkitteln sinnvoll, wenn während der Therapie enger Kontakt mit dem Patienten oder auch seiner Bettwäsche notwendig ist. In diesem Zusammenhang sei die Patientenmobilisierung nach kinästhetischen Gesichtspunkten oder auf neurophysiologischer Grundlage wie nach dem Bobath-Konzept genannt. Hier unterstützen bzw. übernehmen Therapeuten unter engem körperlichen Kontakt geschwächte bzw. ausgefallene Bewegungsfunktionen des Patienten.
Der Kittel wird erst vor Patientenkontakt angezogen und bleibt nach Gebrauch in der Nähe des Patientenbettes.
Sofern keine Einwegkittel benutzt werden, kann der (nicht kontaminierte) Kittel zwischenzeitlich auch von anderen Personen benutzt werden. Je nach Ausmaß des Körperkontakts kann aber auch eine Schürze ausreichend sein.

Mundschutz

Bei der Therapie von Tuberkulosepatienten ist gemäß der TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe 2014 Ziffer 4.3.4 das Tragen von Atemschutz mindestens der Klasse FFP2 erforderlich (s. auch Ziegler et al. 2012).

Flächendesinfektion

Eine Wischdesinfektion der direkten Patientenkontaktflächen von Gehwagen, Geräten, Mobiliar oder Gymnastikmatten sollte nach Abschluss jeder Behandlung eines Patienten erfolgen, um das Risiko der Erregerübertragung auf andere Patienten so gering wie möglich zu halten.

Hygienemaßnahmen in der Physiotherapie bei isolierungspflichtigen Patienten

Bei der Therapie mit isolierten Patienten ist die rechtzeitige Information von größter Wichtigkeit. Die Physiotherapeuten müssen vom Krankenhauspersonal (ggf. vom Hygienefachpersonal) über spezielle Hygienemaßnahmen instruiert werden. Auch in diesen Fällen ist ein Merkblattsystem empfehlenswert, in dem grundlegende Informationen über die jeweiligen Krankheitserreger mit Hygieneempfehlungen verbunden sind.
Nach Möglichkeit soll angestrebt werden, bei isolierungspflichtigen Patienten – z. B. Clostridium-difficile-Enteritis, postoperative Infektion im OP-Gebiet mit einem multiresistenten Erreger oder Infektion/Besiedlung mit methicillinresistentem Staphylococcus aureus (MRSA) – die Behandlung im Patientenzimmer vorzunehmen. Dies gilt besonders, wenn eine Einzelzimmerisolierung empfohlen wurde. Zur Therapie benötigte Materialien müssen im Patientenzimmer bleiben bzw. vor der Benutzung bei anderen Patienten wischdesinfiziert werden. Der Nachweis eines multiresistenten Erregers darf nicht zur Vorenthaltung von medizinisch notwendigen Maßnahmen führen. Daher kann die Behandlung bei strenger medizinischer Indikation (z. B. die Nutzung bestimmter Geräte oder Platzmangel im Patientenzimmer) auch in der Physiotherapieabteilung oder im Freien durchgeführt werden. Dabei müssen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Verbreitung des Infektionserregers zu verhindern:
  • Grundsätzlich sollten nur kooperative, informierte Patienten bzw. gut führbare Patienten außerhalb des Patientenzimmers behandelt werden. Der Patient soll ebenso wie der Physiotherapeut oder die Begleitperson eine gründliche Händedesinfektion (mindestens 30 s) durchführen.
  • Bei Wundinfektionen muss darauf geachtet werden, dass der Patient einen gut sitzenden, trockenen und sauberen Verband hat.
  • Bei Ganzkörperbesiedlung, die bei Staphylokokken-(MRSA-)Infektionen, aber auch anderen multiresistenten Erregern möglich ist, sollte der Patient frische Kleidung oder einen Schutzkittel über seine Kleidung anziehen. Auch das Physiotherapiepersonal soll (wie auch bei der Behandlung im Patientenzimmer) einen frischen Schutzkittel tragen.
  • Bei nasaler Besiedlung/Ganzkörperbesiedlung mit MRSA, aber auch bei noch unklarem Trägerstatus soll der Patient mit Infektions- bzw. Kolonisationsverdacht außerhalb des Zimmers einen chirurgischen Mund/Nasenschutz tragen. Das Physiotherapiepersonal trägt während der Behandlung (wie auch im Patientenzimmer) ebenfalls einen chirurgischen Mundschutz.

Maßnahmen der Hydrotherapie

Therapie- und Bewegungsbäder

Infektionsrisko
Jede Person, also auch jeder Patient, der sich vorher nicht reinigt (abseift, shampooniert), gibt im Bad innerhalb von 3 Minuten ca. 108–109 Keime vor allem seiner physiologischen Hautflora ab. Die häufigsten potenziell pathogenen Keime, die aus Badebereichen in Krankenhäusern isoliert werden konnten, sind Pseudomonas aeruginosa, Enterokokken, Staphylococcus aureus und Escherichia coli. Die häufigsten Erkrankungen, die in Schwimmbädern übertragen werden können, sind Otitis externa (P. aeruginosa), Konjunktivitis durch Chlamydia trachomatis (sog. Schwimmbadkonjunktivitis), Hautinfektionen und Warzen. Die Behauptung, dass Fußmykosen, aber auch Genitalmykosen häufig durch Schwimmbäder übertragen werden, ist falsch. Fußmykosen werden sehr viel häufiger durch die längere Einwirkung des Wassers und somit Aufweichung der Haut reaktiviert. Genitalmykosen haben vor allem endogene Ursachen. Wenn exogene Faktoren eine Rolle spielen, dann nicht Badewasser, sondern unzureichende Körperhygiene oder Sexualkontakte. Auch Legionelleninfektionen werden in Kliniken meist nicht durch Schwimmbäder übertragen, allerdings ist die Bedeutung von Duschen in diesem Zusammenhang bekannt. Die Übertragung von Trichomonaden durch Badewasser ist ebenfalls sehr unwahrscheinlich, wobei als mögliche Infektionsquelle neben dem Wasser auch Badeutensilien und feuchte Sitze verdächtigt werden.
Trotz der insgesamt geringen Infektionsgefahr müssen jedoch folgende Regeln eingehalten werden:
  • Vor dem Baden Blase und Darm entleeren.
  • Vor und nach dem Baden duschen.
  • Im Badebereich saubere Badeschuhe tragen.
  • Patienten mit Wundinfektionen, Infektionen der Haut oder ausgedehnten Fußmykosen dürfen Gemeinschaftsbäder nicht benutzen. Dies gilt auch für Patienten mit anderen Infektionen.
  • Nach dem Baden besonders Füße bzw. Zehenzwischenräume gründlich abtrocknen.
  • Badebekleidung nach jedem Baden waschen.
Patienten mit Anus praeter können mit wasserfesten Versorgungssystemen baden. Vor dem Baden soll der Beutel erneuert werden. Da der Kohlefilter durch das Wasser zerstört wird, soll er entweder zugeklebt oder der Beutel nach dem Baden gewechselt werden. Patienten mit Anus praeter, die geregelten Stuhlgang haben, beispielsweise durch die morgendliche Darmspülung, können einen sogenannten Minibeutel oder eine Stomakappe auflegen.
Reinigung und Desinfektion
Eine routinemäßige Reinigung des Wasserbeckens ist unerlässlich. Eine laufende Desinfektion des Beckens und anderer Flächen in der Umgebung, wie von Fußböden, Wänden, Umkleidekabinen, Toiletten und Duschen, ist dagegen nicht zwingend erforderlich, weil es allenfalls zu einer kurzfristigen Keimzahlreduktion auf den Flächen kommt: Spätestens 1–2 Stunden danach ist die Ausgangskeimzahl wieder erreicht. Eine gezielte Desinfektion der Flächen mit geeigneten Desinfektionsmitteln und Verfahren muss immer nach Kontamination mit potenziell infektiösem Material (z. B. Blut, Stuhl) erfolgen.
Das Becken muss mindestens einmal jährlich entleert werden, anschließend ist eine desinfizierende Reinigung des Beckenbodens und der Beckenwände notwendig. Rückstände von Reinigungsmitteln müssen durch gründliche Spülung entfernt werden. Die Reinigung des Beckenbodens soll täglich, die Reinigung der Beckenwände wöchentlich durchgeführt werden. Dabei werden Sauggeräte und Bürsten eingesetzt. Die Überlaufrinnen sollen mindestens einmal wöchentlich gereinigt werden. Rinnenroste werden abgenommen, um auch die Unterseite des Rostes, die Rostauflageflächen und die Rinne reinigen zu können. Nach Abschluss der Reinigungsarbeiten werden Rinnen, Roste und Ableitungskanäle gründlich abgespült.
Wasserspeicher sollen bei Bedarf, mindestens jedoch halbjährlich entleert und gereinigt werden. Einschicht- und Mehrschichtfilter sollen mindestens zweimal wöchentlich gespült werden. Die Filterflächen der Anschwemmfilter werden durch Spülen oder Abspritzen mindestens zweimal wöchentlich gereinigt. Die Reinigungsarbeiten werden im Betriebsbuch dokumentiert. Reinigungs- oder ggf. Desinfektionsmittel dürfen die Wasserbeschaffenheit nicht beeinflussen. Bei Reinigungsarbeiten in der Beckenumgebung sollen diese nicht mit dem Wasser in Berührung kommen. Der Beckenrand selbst soll nur mit Wasser gereinigt werden. Möglich ist auch die Reinigung mit dem vorhandenen Beckenwasser.
Da Holzroste schwer zu reinigen und zu trocknen sind, sollen vorzugsweise Kunststoffroste verwendet werden. Bei der Auswahl von Hebegurten muss darauf geachtet werden, dass sie abwaschbar sind, da sie ggf. auch von inkontinenten Patienten benutzt werden müssen. Wärmesitzbänke sollen immer trocken gehalten werden, um eine Vermehrung von Mikroorganismen nicht zu begünstigen. Wäscheschleudern sollen wegen der möglichen Kontamination der Badekleidung nicht benutzt und deshalb nicht aufgestellt werden.
Überwachung der Wasseraufbereitungsanlage
Das Wasser von Therapie- und Bewegungsbecken im Krankenhaus muss denselben Anforderungen genügen wie das Schwimmbadwasser in öffentlichen Schwimmbädern. Die Überwachung der Schwimmbadaufbereitungsanlage erfolgt täglich anhand eines Betriebsbuches, das als Nachweis gegenüber der Gesundheitsbehörde gilt. Die entsprechenden Parameter können der DIN 19643 oder der Richtlinie 94.04 „Hygiene, Reinigung und Desinfektion in Bädern“ des Bundesverbandes Öffentliche Bäder e.V. entnommen werden.
Die mikrobiologischen Anforderungen an das Rein- und Beckenwasser von Schwimmbädern sind in Tab. 1 zusammengestellt.
Tab. 1
Mikrobiologische Anforderungen. (Nach: Umweltbundesamt 2014)
Parameter
Parameterhöchstwert
Pseudomonas aeruginosa
0/100 ml
Escherichia coli
0/100 ml
Legionella spp.
Tab. 2
Koloniezahl (36 ①C)
100/ml
Tab. 2
Legionella spp. im Beckenwasser. (Nach: Umweltbundesamt 2014)
Legionella spp. (KBE/100 ml)
Bewertung
Maßnahmen nach
Erstuntersuchung
Nachuntersuchung
Weiteren Sanierungen
>1000a
Hohe Kontamination
Filterspülung, Desinfektionsmittelzugabe kontrollieren, aerosolproduzierende Einrichtungen abschalten, Nachuntersuchung, Kontrolle des Filtrats
Nutzungsverbot, Filterspülung, Desinfektionsmittelzugabe kontrollieren, Nachuntersuchung, Kontrolle des Filtrats, Freigabe nach einwandfreiem mikrobiologischem Befund
Nutzungsverbot, weitergehende Maßnahmen unter Einbeziehung von Fachleuten, z. B. Hochchlorung, Austausch des Filtermaterials, wiederholte Nachuntersuchungen von Beckenwasser und Filtrat, Freigabe nach einwandfreiem mikrobiologischem Befund
>100–1000
Mittlere Kontamination
Filterspülung, Desinfektionsmittelzugabe kontrollieren, Nachuntersuchung, Kontrolle des Filtrats
Filterspülung, Desinfektionsmittelzugabe kontrollieren, aerosolproduzierende Einrichtungen abschalten, Nachuntersuchung, Kontrolle des Filtrats
Weitergehende Maßnahmen unter Einbeziehung von Fachleuten, z. B. Hochchlorung, Austausch des Filtermaterials, aerosolproduzierende Einrichtungen abschalten, wiederholte Nachuntersuchungen von Beckenwasser und Filtrat
1–100
Geringe Kontamination
Nachuntersuchung
Nachuntersuchung, Kontrolle des Filtrats
Nachuntersuchung, Kontrolle des Filtrats
<1
Frei von einer nachweisbaren Kontamination
Keine
aBei Legionellenkonzentrationen >10.000 KBE/100 ml und Legionellennachweis im Filtrat sofortige Nutzungsuntersagung
Die mikrobiologische Kontrolle der Wasserbeschaffenheit erfolgt in der Regel einmal im Monat. Die bakteriologischen Proben des Beckenwassers sind während der Hauptbelastungszeit des Beckens ca. 50 cm vom Beckenrand entfernt aus dem oberflächennahen Bereich zu entnehmen, beispielsweise jeweils eine Probe von Ein- und Auslauf. Reinwasserproben werden aus dem Zapfhahn der Reinwasserleitung unmittelbar vor Eintritt des Wassers in das Becken genommen.
Unter Reinwasser versteht man das aufbereitete Wasser nach Einmischung des Desinfektionsmittels; Füllwasser ist das zur Erst- und Nachfüllung benutzte Wasser.
Das Füllwasser muss mikrobiologisch nur dann untersucht werden, wenn es nicht aus der öffentlichen Wasserversorgung stammt. Das Füllwasser von Bewegungsbädern besitzt in der Regel Trinkwasserqualität. Ein Eintrag von fakultativ pathogenen Erregern ist über diesen Weg unwahrscheinlich. Zur Wassererneuerung sind kontinuierlich oder einmal am Tag je Besucher mindestens 30 l Beckenwasser gegen Füllwasser auszutauschen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie mangelnde Rückspülung oder unzureichende Wasserdesinfektion, können sich Mikroorganismen, insbesondere auf der Filteroberfläche, vermehren und ins Badewasser gelangen. Da dies besonders häufig bei P. aeruginosa vorkommt, muss bei erhöhten Koloniezahlen von P. aeruginosa im einlaufenden Wasser an einen Eintrag aus dem Filter gedacht werden.
Im medizinischen Bereich werden Therapie- und Bewegungsbecken unterschieden. Die Wasseraufbereitung von Therapiebecken erfolgt wesentlich strenger, da sie von erhöht infektionsgefährdeten oder auch inkontinenten Patienten benützt werden. Deshalb sollen sie an Wasseraufbereitungsanlagen mit Ozonisierung angeschlossen werden (s. dazu DIN 19643 Teil 3). Bewegungsbecken sind Schwimm- und Badebecken für medizinisch indizierte Bewegungstherapie im Bereich der Rehabilitation und Prävention.
Fußsprühanlagen
Bereits 1990 hat das ehemalige BGA festgestellt, dass beim „derzeitigen Stand der Erkenntnis … die Bereitstellung und die Anwendung von Fußsprühanlagen wegen des umstrittenen Nutzens für die Fußpilzprophylaxe nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben werden“ kann. Die meisten Präparate enthalten Formaldehyd oder andere Aldehyde, die direkt auf die trockene Haut aufgesprüht werden sollen, was häufig zu Allergien führt. Im Übrigen gibt es keine Untersuchungen, die den präventiven Wert von Fußsprühanlagen belegen können. Beim Einsatz zentraler Desinfektionsmittelanlagen muss darüber hinaus berücksichtigt werden, dass bis zu 50 % dieser Anlagen mit gramnegativen Keimen kontaminiert sein können.
Wichtig
Die einzig wirksame Fußpilzprophylaxe ist das Tragen von Badeschuhen und das gründliche Trocknen der Füße mit Zehenzwischenräumen nach dem Baden.

Wannenbäder und Packungen

Reinigung und Desinfektion von medizinischen Wannen
Verschiedene medizinische Bäder mit Zusätzen von beispielsweise pflanzlichen Auszügen, Kohlensäure oder Sauerstoff (Luftperlbäder) bzw. hydroelektrische Vollbäder (Stanger-Bad) werden in der Hydrotherapie eingesetzt. Nach der Benutzung muss die Wanne wischdesinfiziert werden. Nach der Desinfektion müssen die Wannen gründlich mit fließendem Wasser nachgespült werden, um Desinfektionsmittelreste zu beseitigen. Um die Flächen nicht aufzurauen, sollen weder Bürsten noch Scheuersand verwendet werden. Anschließend wird die Wanne gründlich abgetrocknet.
Handlungsanleitung zur Desinfektion bei infizierten Patienten
  • Ansetzen einer Flächendesinfektionsmittellösung (nach Herstellerangaben).
  • Mit Tuch auswischen.
  • Gründlich mit Wasser nachspülen und mit frischem, weichem Tuch trocknen.
Da Acrylbadewannen, die bezüglich Reinigung und Desinfektion problematisch sind, immer mehr Verwendung finden, sind im Folgenden die wichtigsten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen zusammengestellt. Acrylglas (Plexiglas) ist ein nicht kratzfester Kunststoff, der gegenüber verschiedenen chemischen Substanzen nicht oder nur bedingt beständig ist.
Materialschonung bei der Pflege von Acrylbadewannen
  • Nur Reinigungstücher verwenden – keine Bürsten oder Schwämme.
  • Nur flüssiges Reinigungs- oder Desinfektionsmittel verwenden, keinesfalls Scheuerpulver oder -milch.
  • Reinigungs- oder Desinfektionsmittel nicht konzentriert anwenden; Dosierung genau einhalten.
  • Keinen Alkohol oder alkoholhaltige Reinigungs- oder Desinfektionsmittel verwenden. Vorsicht mit alkoholischem Händedesinfektionsmittel.
  • Bei Anwendung von färbenden Badezusätzen (z. B. Kamillosan) ist die Badewanne sofort nach Entleerung zu reinigen.
Moorbäder
Moorbäder dürfen nur als Einzelbäder verabreicht werden, weil bei Gemeinschaftsmoorbädern das Risiko der Übertragung von Krankheitserregern vorhanden ist.
Fangopackungen
Als Fangopackung werden heute meist Peloid-Paraffin-Gemische verwendet. Nach Säuberung der benutzten Schmelzmasse und anschließender Desinfektion bei 130 °C und einer Haltezeit von 15 Minuten in speziellen Fangoaufbereitungsanlagen erfolgt die Wiederverwendung. Eine Überprüfung dieser Anlagen mit Bioindikatoren ist nicht notwendig, da die Packungen, sofern keine schützende Folie verwendet wird, nur auf intakte Haut aufgelegt werden dürfen. Vor der ersten Anwendung soll laut Herstellerangaben die Fangopackung sterilisiert werden. Aus hygienischer Sicht genügt jedoch eine Desinfektion.

Reinigungs- und Desinfektionsplan in der Physiotherapie

Siehe Tab. 3.
Tab. 3
Reinigungs- und Desinfektionsplan in der Physiotherapie
Was
Wann
Womit
Wie
Händewaschen
Bei Betreten bzw. Verlassen des Arbeitsbereiches
Flüssigseife aus Spender
Hände waschen, mit Einmalhandtuch abtrocknen; alternativ Händedesinfektion
Hygienische Händedesinfektion
Vor und nach Patientenkontakt
Nach Kontamination (bei grober Verschmutzung vorher Hände waschen)
Nach Ausziehen der Handschuhe
Alkolholisches Händedesinfektionsmittel
Ausreichende Menge entnehmen, damit die Hände vollständig benetzt sind, verreiben bis Hände trocken sind (30 s), kein Wasser dazugeben
Atemtrainer
Wöchentlich
Nach Kontamination
Bei Patientenwechsel
Reinigungs- und Desinfektionsautomat oder nach Herstellerangaben in Absprache mit der Hygieneabteilung
Blutdruckmanschette
Nach Kontamination
Alkoholisches Schnelldesinfektionsmittel oder Reinigungs- und Desinfektionsautomat
Ggf. reinigen, wischdesinfizieren
Kompressionsstrümpfe
Spätestens alle 48 h wechseln
Waschmaschine
Als Krankenhauswäsche desinfizierend waschen
Kühlkompresse (immer Schutzbezug verwenden)
Nach Gebrauch
Flächendesinfektionsmittel, ggf. alkoholisches Schnelldesinfektionsmittel
Wischdesinfizieren
Liftertücher
Nach Kontamination
Bei Patientenwechsel
Waschmaschine
Als Krankenhauswäsche desinfizierend waschen, Herstellerangaben beachten
Stethoskop
Nach Kontamination
Alkoholisches Schnelldesinfektionsmittel
Ggf. reinigen, wischdesinfizieren
Einmal täglich; bei Patientenwechsel; nach Kontamination
Flächendesinfektionsmittel oder alkoholisches Schnelldesinfektionsmittel
Reinigen, wischdesinfizieren, Herstellerangaben beachten
Waschschüssel
Nach Gebrauch
Flächendesinfektionsmittel
Wischdesinfizieren
Geräte, Mobiliar
Einmal täglich
 
Reinigen
Nach Kontamination
Flächendesinfektionsmittel
Wischdesinfizieren
Aufbewahrungsboxen, Schubladen etc.
Nach Bedarf
 
Reinigen
Nach Kontamination
Flächendesinfektionsmittel
Desinfizieren
Badewannen, Duschen
Nach Gebrauch
 
Reinigen
Nach Kontamination
Flächendesinfektionsmittel
Wischdesinfizieren, nachspülen, trocknen
Turnmatten/Fußmatten
Einmal täglich
Hausübliches Reinigungssystem
 
Nach Kontamination
Flächendesinfektionsmittel
Herstellerangaben beachten
Wischdesinfizieren
Fußboden
Einmal täglich
Hausübliches Reinigungssystem
 
Nach Kontamination
Flächendesinfektionsmittel
Wischdesinfizieren
Waschbecken (inkl. Armaturen)
Einmal täglich
Haushaltsüblicher Reiniger
Reinigen
Nach Kontamination
Flächendesinfektionsmittel
Wischdesinfizieren
Strahlregler
Einmal/Monat
Reinigungs- und Desinfektionsautomat oder Geschirrspülmaschine
Nach Kontamination: nach Kontamination mit Körpersekreten und anderem (potenziell) infektiösem Material
Anmerkungen und Erläuterungen
  • Für Patienten mit bestimmten infektiösen Erkrankungen und Kolonisation mit multiresistenten Erregern müssen teilweise häufiger Desinfektionsmaßnahmen anstelle der Reinigung durchgeführt werden (s. entsprechende Hygienestandards).
  • Alle verwendeten Desinfektionsmittel müssen auf ihre Wirksamkeit hin geprüft sein (Näheres s. oben und Kapiteltitel: Physiotherapie: Hygienische Anforderungen).
  • Nach Kontamination mit potenziell infektiösem Material (z. B. Sekreten oder Exkreten) immer sofort gezielte Desinfektion der Fläche.
  • Beim Umgang mit Instrumenten oder Flächendesinfektionsmitteln immer mit geeigneten Handschuhen arbeiten (Allergisierungs- und ggf. toxisches Potenzial).
  • Ansetzen der Desinfektionsmittellösung nur in kaltem Wasser (Vermeidung schleimhautreizender Dämpfe).
  • Anwendungskonzentrationen beachten, Einwirkzeiten von Instrumentendesinfektionsmitteln einhalten.
  • Standzeiten von Instrumentendesinfektionsmitteln nach Herstellerangaben (wenn Desinfektionsmittel mit Reiniger angesetzt wird, täglich wechseln).
  • Benutzung der Flächen nach Wischdesinfektion, sobald wieder trocken.
  • Mit Blut etc. belastete Flächen- und Instrumentendesinfektionsmittellösung mindestens täglich wechseln.
  • Haltbarkeit einer unbenutzten dosierten Flächendesinfektionsmittellösung (z. B. 0,5 %) in einem verschlossenen Vorratsbehälter (z. B. Spritzflasche) nach Herstellerangaben.
Literatur
Kralovic SM, Linnemanns CC Jr (2004) Nosocomial infections associated with physical therapy, including hydrotherapy. In: Mayhall GC (Hrsg) Hospital epidemiology and infection control, 3. Aufl. Lippincott Williams & Wilkins, Philadelphia, S 1173–1179
Richtlinie 94.04 „Hygiene, Reinigung und Desinfektion in Bädern“ des Bundesverbandes Öffentliche Bäder e.V.
TRBA 250 (2014) Biologische Arbeitsstoffe
Tredget EE, Shankovsky HA, Joffe AM et al (1992) Epidemiology of infections with Pseudomonas aeruginosa in burn patients: the role of hydrotherapy. Clin Infect Dis 15:941–949CrossRefPubMed
Umweltbundesamt (2014) Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung. Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) nach Anhörung der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt. Bundesgesundheitsblatt 57:258–279CrossRef
Ziegler R et al (2012) Infektionsprävention bei Tuberkulose – Empfehlungen des DZK. Pneumologie 66:269–282CrossRefPubMed