Erschienen in:
09.10.2017 | Fokus
Förderung von Innovationen in der gesetzlichen Krankenversicherung
verfasst von:
Dr. Andreas Pollandt
Erschienen in:
Forum
|
Ausgabe 6/2017
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Zusammenfassung
In den Jahren 2016 bis 2019 stellen die gesetzlichen Krankenkassen und der Gesundheitsfonds umfangreiche finanzielle Mittel für einen Innovationsfonds zur Verfügung, aus dem neue Versorgungsformen und -forschungsprojekte gefördert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet durch einen Innovationsausschuss über jährliche Investitionen in Höhe von jeweils 300 Mio. EUR. Die Ergebnisse der Forschungsprojekte werden evaluiert und vom Bundesministerium für Gesundheit dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Ein wesentlicher Aspekt der gesundheitspolitischen Bewertung wird die Feststellung sein, ob und wie die Erkenntnisse aus den geförderten Projekten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umgesetzt werden können. Auf der Grundlage der bisherigen Förderbekanntmachungen wurden auch einer Reihe von Projekten aus dem Bereich der Onkologie Fördermittel bewilligt. In den kommenden Förderwellen besteht weiterhin die Chance, dem Innovationsausschuss onkologische Forschungsvorhaben vorzustellen und zu einer Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen im Rahmen der GKV beizutragen.