Zusammenfassung
Transsexualität beschreibt den Wunsch, als Angehöriger des anderen biologischen Geschlechts zu leben und anerkannt zu werden. Die Betroffenen bevorzugen eher Begriffe wie Transidentität, Transgender, Transgeschlechtlichkeit oder einfach den Oberbegriff Trans. Diese Begriffe werden inzwischen auch in der Wissenschaft zunehmend verwendet. Zur Lösung der Probleme transsexueller Personen trägt die Rechtsordnung durch das Transsexuellengesetz (TSG) zwei Regelungen bei: Zum einen fördert es eine möglichst realistische Erprobung der gegengeschlechtlichen Rolle im Rahmen des sog. Alltagstests durch eine Vornamensänderung („kleine Lösung“). Zum anderen unterstützt es das Streben transsexueller Personen nach sozialer Anerkennung durch die mögliche Feststellung der Zugehörigkeit zum nicht im Geburtsantrag angegebenen Geschlecht („große Lösung“). Voraussetzungen für beides sind u. a. ein mit sachverständiger Hilfe festzustellendes abweichendes Geschlechtszugehörigkeitsempfinden infolge transsexueller Prägung, ein seit mind. 3 Jahren bestehender „Zwang“, dem Zugehörigkeitsempfinden entsprechend zu leben sowie die Stabilität dieses Zugehörigkeitsempfindens.