Erschienen in:
08.10.2015 | AUS DER PRAXIS_VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
GOÄ-Ausschluss? Auslagen trotzdem berechnen!
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 17/2015
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Auszug
_ § 10 der GOÄ sieht vor, dass neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren auch Auslagen berechnet werden können. Das sind Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel und sonstiges Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist. Als Auslagen gelten auch Versand- und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht ausgeschlossen ist. Ferner berechnet werden können Kosten, die im Zusammenhang mit Leistungen nach Abschnitt O bei der Anwendung radioaktiver Stoffe durch deren Verbrauch entstehen. Daneben gibt es natürlich noch Kosten, die explizit in der GOÄ als gesondert berechnungsfähig ausgewiesen sind. …