Erschienen in:
02.05.2018 | GOÄ | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
GOÄ: Fremdanamnese richtig einsetzen und abrechnen
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 8/2018
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Auszug
_ Die Nr. 4 GOÄ gibt vor, dass eine Fremdanamnese im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken stehen muss. Gefordert wird ferner die Unterweisung und Führung der Bezugsperson. Die Leistung kann im selben Behandlungsfall — in der GOÄ ist das der Monat — nur einmal berechnet werden, auch wenn mehrere Bezugspersonen angeleitet werden. Beim selben Arzt-Patienten-Kontakt ist die Nr. 4 neben den Nrn. 30, 34, 801, 806, 807, 816, 817 und 835 ausgeschlossen. In Rechnung gestellt wird sie dem Patienten, dessen Krankheit man behandelt. …