Zusammenfassung
Die gutachtliche Feststellung einer Behinderung oder körperlichen Leistungsbeeinträchtigung, die aus einer Erkrankung oder Verletzung der Halswirbelsäule resultiert, sollte für einen orthopädischen Facharzt selbst ohne spezielle gutachtliche Fortbildung einfach zu bewältigen sein. Sehr viel aufwendiger und schwieriger gestaltet sich jedoch die gutachtliche Beurteilung einer Kausalitätsverknüpfung zwischen Unfalleinwirkung und nachfolgend bestehenden Halswirbelsäulenbeschwerden ohne fassbares organpathologisches Korrelat. Der Beitrag »Halswirbelsäulenbegutachtung« soll speziell für diese gutachtliche Problematik Hilfestellungen geben, gestützt auf den derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. – Bei strukturellen Verletzungen der Halswirbelsäule bereitet die gutachtliche Beurteilung kaum Probleme, da hierbei letztendlich nur die eingetretenen Dauerfolgen einer Bemessung unterzogen werden müssen – in verschiedenen Rechtsbereichen nach unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben. Diese Art der Begutachtung unterscheidet sich kaum vom gutachtlichen Prozedere nach Verletzungen der Brust- und Lendenwirbelsäule.