Erschienen in:
08.10.2015 | Aktuelle Urteile
Heilpraktiker muss nicht an Arzt zurückverweisen
verfasst von:
maw, chy
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 17/2015
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Auszug
Wenn Patienten sich bei einem Heilpraktiker in Behandlung begeben, müssen sie selbst entscheiden, wann es wieder Zeit für Schulmedizin ist. Der Heilpraktiker hat nicht die Pflicht, sie an einen Arzt zurückzuverweisen. Das Amtsgericht Ansbach lehnte in einem rechtskräftigen Urteil die Klage eines Patienten auf Schmerzensgeld ab. Der Mann hatte eine Darmerkrankung mit Bioresonanz, Schöndorfstrom und Fußbädern behandeln lassen, woraufhin es ihm noch schlechter ging. Der Kläger hätte auch als Laie die Notwendigkeit eines erneuten Arztbesuchs erkennen müssen, so die Richter. …