Erschienen in:
18.12.2019 | Nierentransplantation | Leitthema
Wartelistenpflege
verfasst von:
Dr. U. Pein, A. Fritz, M. Girndt
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 1/2020
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Zusammenfassung
Die Aufnahme eines Patienten in die Warteliste zur Nierentransplantation verpflichtet die Transplantationszentren sicherzustellen, dass ein für ihn alloziertes Organ auch transplantiert werden kann, soweit keine akut aufgetretenen medizinischen oder persönlichen Hinderungsgründe auf Seiten des Empfängers vorliegen. Die Beurteilung der Transplantationsfähigkeit über einen Zeitraum von mittlerweile bis zu 10 Jahren zwischen Dialysebeginn und Organangebot stellt die Transplantationszentren dabei sowohl personell als auch logistisch vor Herausforderungen. Im vorliegenden Artikel werden auf Basis aktueller Leitlinienempfehlungen und Literaturdaten spezifische Gesichtspunkte des Wartelistenmanagements bis zur Nierentransplantation herausgearbeitet.