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Erschienen in: Strahlentherapie und Onkologie 4/2018

22.12.2017 | Ionisierende Strahlen | Editorial

Das neue Strahlenschutzgesetz – Auswirkungen auf die radioonkologische Forschung in Deutschland

verfasst von: Torsten Nölling

Erschienen in: Strahlentherapie und Onkologie | Ausgabe 4/2018

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Zusammenfassung

Vor dem Hintergrund der Europäischen Richtlinie 2013/59/Euratom hat der Bundesgesetzgeber das neue Strahlenschutzgesetz erlassen. Dieses wird ab dem 01.01.2019 die Anwendung ionisierender Strahlung in der Heilbehandlung und der medizinischen Forschung regeln. Während die grundsätzliche Aufteilung zwischen Heilbehandlung und Forschung beibehalten wird, offenbaren sich im Detail mitunter gravierende Unterschiede zum bestehenden Recht. Die Neuregelungen für den Bereich der radioonkologischen Forschung werden in diesem Beitrag beleuchtet. Der Fokus liegt dabei auf der Darstellung der neuen Fristenregelungen für die Genehmigung durch bzw. die Anzeige bei der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde. Dabei wird deutlich, dass es gelungen ist, eine klare Verbesserung der bisher für die Forschenden unbefriedigenden Rechtslage zu erreichen: Mit dem Ziel die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland nicht weiter zu gefährden, wurde auf den letzten Metern des Gesetzgebungsverfahrens noch die wichtige Fristenregelung bei der Genehmigung radioonkologisch-therapeutischer Forschungsvorhaben erreicht, die zu einer nachhaltigen Beschleunigung der Genehmigungspraxis in Deutschland führen dürfte.
Fußnoten
1
Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG), veröffentlicht im BGBl vom 03.07.2017, S. 1966–2067.
 
2
BT-Drs. 18/11241, S. 272.
 
3
BT-Drs. 18/11241, S. 229.
 
4
Simon et al.; Genehmigungsverfahren klinischer Studien im Bereich der Radioonkologie, Strahlenter Onkol (2015) 191: 909–920; BfS; Hinweise zu Anträgen auf Genehmigung der Anwendung von radioaktiven Stoffen, ionisierender Strahlung und Röntgenstrahlen am Menschen in der medizinischen Forschung nach § 23 StrlSchV bzw. § 28a RöV (abrufbar unter www.​bfs.​de); BfS; Neuartige Strahlenanwendungen in der Medizin: Abgrenzung Heilkunde – Medizinische Forschung Ergebnisse eines BfS-Fachgesprächs am 21.03.2013 (abrufbar unter: http://​www.​bfs.​de/​DE/​themen/​ion/​anwendung-medizin/​forschung/​hinweise/​hinweise_​node.​html)
 
5
Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 14.09.2016; abrufbar unter: http://​www.​atommuellkonfere​nz.​de/​wp-content/​uploads/​Referentenentwur​f_​Strahlenschutzge​setz_​Ressortabstimmun​g-2016-09-14.​pdf (Stand: 16.08.2017).
 
6
EU-Grundnorm; RiLi2013-59-Euratom vom 05.12.2013.
 
7
So das BfS in seinen Hinweisen, a. a. O., S. 2f und Simon et al., Genehmigungsverfahren, a. a. O. S. 913.
 
8
Stellungnahme des Bundesrates vom 10.03.2017, BR-Drs. 86/17, S. 13; Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 15 der 954. Sitzung des Bundesrates am 10. 03.2017, BR-Drs. 86/1/7, S. 15.
 
10
Simon et al., Genehmigungsverfahren, a. a. O. S. 915.
 
11
BT-Drs. 18/11241, S. 219.
 
12
BT-Drs. 18/11241, S. 188.
 
13
BT-Drs. 18/12151 vom 26.04.2017 in Reaktion auf Stellungnahme des Bundesrates vom 10.03.2017, BR-Drs. 86/17, S. 13; Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 15 der 954. Sitzung des Bundesrates am 10. 03.2017, BR-Drs. 86/1/7, S. 15.
 
14
BT-Drs. 18/12151 vom 26.04.2017, S. 20 mit Verweis auf das „Vorbild des § 42a VwVfG“.
 
15
Siehe die Entscheidung des Bayerischen LSG, Urt. v. 31.01.2017 – L 5 KR 471/15 – RN 38, zum insoweit vergleichbaren § 13 Abs. 3a SGB 5.
 
16
Die 3‑Tage-Fiktion gilt im Verwaltungsrecht nach § 41 Abs. 2 S. 1 VwVfG für einen einfachen Brief.
 
17
So auch BSG zum insoweit vergleichbaren § 13 Abs. 3a SGB V, der allerdings diese Rechtsfolge auch explizit in seinem Satz 6 aufführt, Urt. v. 08.03.2016 – B 1 KR 25/15 R – RN 20.
 
18
Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung das für die hier relevante Fiktion als Vorbild genannte Regelung des § 42a VwVfG, BT-Drs. 16/10493, S. 16.
 
19
S. oben.
 
20
So die Gesetzesbegründung für die hier relevante Fiktion als Vorbild genannte Regelung des § 42a VwVfG, BT-Drs. 16/10493, S. 16.
 
21
S. oben.
 
22
BT-Drs. 18/11241, S. 204 – Der Gesetzgeber geht von einer Zunahme der Anzahl der Untersagungen aus, da nunmehr allein eine alleinige Nachbesserung der Antragsunterlagen zulässig sein wird. Entsprechend wird auch mit einer Zunahme der Widerspruchsverfahren gerechnet, zu deren Bearbeitung der Gesetzgeber eine halbe juristische Fachkraft beim BfS einkalkuliert.
 
23
Auch hier bestehen die allgemeinen verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe.
 
24
Selbstverständlich muss auch die Ethikkommission den 60-Tage-Zeitraum nicht vollständig ausschöpfen, sodass eine noch weitergehende Beschleunigung denkbar ist.
 
25
BGBl. vom 03.07.2017 S. 1966–2067, 2067.
 
26
BT-Drs. 18/11241, S. 276.
 
Metadaten
Titel
Das neue Strahlenschutzgesetz – Auswirkungen auf die radioonkologische Forschung in Deutschland
verfasst von
Torsten Nölling
Publikationsdatum
22.12.2017
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Strahlentherapie und Onkologie / Ausgabe 4/2018
Print ISSN: 0179-7158
Elektronische ISSN: 1439-099X
DOI
https://doi.org/10.1007/s00066-017-1248-0

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