Erschienen in:
27.06.2017 | AUS DER PRAXIS . HOTLINE
Jobsharing mit zusätzlichem Arztsitz
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 12/2017
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Auszug
? Dr. B. Schmedes, Allgemeinärztin, Niedersachsen: Ich habe einen halben Vertragsarztsitz von einem benachbarten Kollegen erworben und diesen als Angestellten in meiner Praxis mit 11 Stunden pro Woche eingestellt. Ende des Monats läuft laut Arbeitsvertrag die Probezeit ab. Die Zusammenarbeit ist unbefriedigend, daher möchte ich mich jetzt von dem Mitarbeiter trennen. Hier stellt sich für mich die Frage, ob ich das darf, und ob ich den erworbenen Kassenarztsitz neu besetzen kann. Ich habe seit gut einem Jahr noch einen Mitarbeiter im Jobsharing. Den würde ich wegen der leidigen Leistungsbegrenzungen auf diesen Sitz einstellen. Gilt hier für mich die Dreijahresfrist, da meine Praxis kein MVZ ist? Im Zulassungsbescheid stehen keine Auflagen. …