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Erschienen in: Der Gynäkologe 12/2005

01.12.2005 | Medizinrecht

Keine Haftung des Operateurs für Behandlungsfehler des Anästhesisten

BGB §§ 276 Abs. 2, 823

verfasst von: Gerichtsentscheid

Erschienen in: Die Gynäkologie | Ausgabe 12/2005

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Auszug

1.
Wirken bei einer ambulanten Operation Chirurg und Anästhesist in horizontaler Arbeitsteilung zusammen, so hat der Chirurg grundsätzlich nicht für Behandlungsfehler des Anästhesisten (hier: Überdosierung eines Hypnotikums; unzureichende postoperative Überwachung der Vitalfunktionen) einzustehen.
 
2.
Es besteht grundsätzlich auch keine gegenseitige Überwachungspflicht der kooperierenden Ärzte.
 
Metadaten
Titel
Keine Haftung des Operateurs für Behandlungsfehler des Anästhesisten
BGB §§ 276 Abs. 2, 823
verfasst von
Gerichtsentscheid
Publikationsdatum
01.12.2005
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die Gynäkologie / Ausgabe 12/2005
Print ISSN: 2731-7102
Elektronische ISSN: 2731-7110
DOI
https://doi.org/10.1007/s00129-005-1771-4

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