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07.01.2014 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel

DRK unterliegt gegen Klinik

Urteil: Blutspender dürfen Entschädigung erhalten

Medizinische Einrichtungen von Universitäten und Krankenhäuser dürfen Blutspendern eine Aufwandsentschädigung – hier in Höhe von 26 Euro – zahlen, ohne dadurch gegen geltendes Recht zu verstoßen.

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