Ärzte, die in der Zeit vor 2010 nächtliche Bereitschaftsdienste an kommunalen Kliniken geleistet haben, haben nun doch einen Anspruch auf Zusatzurlaub. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervor.
13.03.2011 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel