Erschienen in:
14.11.2018 | Editorial
Krebsfrüherkennung: Ja oder Nein? Facetten einer komplexen Antwort
verfasst von:
Prof. Dr. sc. hum. Ulrike Haug, Prof. Dr. rer. nat. Iris Pigeot
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 12/2018
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Auszug
Die Krebsfrüherkennung in Deutschland hat im vergangenen Jahrzehnt einen Wandel erfahren. Nachdem seit den 1970er-Jahren die verschiedenen Untersuchungen, die im Rahmen des gesetzlichen Krebsfrüherkennungsprogramms angeboten wurden, ausschließlich einem sog. opportunistischen Screening entsprachen, begann – zunächst für Brustkrebs – die Ära des organisierten Screenings. Anders als das opportunistische Screening, bei dem die Initiative zur Untersuchung vom betreuenden Arzt oder der anspruchsberechtigten Person ausgeht, beinhalten organisierte Screeningprogramme ein Einladungssystem ebenso wie qualitätssichernde Maßnahmen. Dieser Trend hin zu organisierten Screeningprogrammen ist nicht auf Deutschland begrenzt. In anderen Teilen Europas hat er teilweise schon früher eingesetzt, nachdem Erfahrungen z. B. beim Gebärmutterhalskrebsscreening gezeigt hatten, dass der Übergang vom opportunistischen zum organisierten Screening mit einer signifikanten Effektivitätssteigerung einherging. Seit dem Jahr 2009 ist nun das Mammographiescreening in Deutschland flächendeckend als organisiertes Screeningprogramm eingeführt. Weitere geplante Veränderungen wurden im Zuge des Nationalen Krebsplans zu Papier gebracht, der sich u. a. für die Überführung der Gebärmutterhals- und Darmkrebsfrüherkennung in organisierte, qualitätsgesicherte Programme aussprach. Die gesetzliche Grundlage hierfür wurde schließlich im Jahr 2013 durch das sog. Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz geschaffen und nach einigen zeitlichen Verzögerungen in der Umsetzung ist davon auszugehen, dass 2019 die ersten Einladungen für diese Programme verschickt werden. Daneben beinhaltete der Nationale Krebsplan auch die Verbesserung der Informationsangebote über Nutzen und Risiken der Krebsfrüherkennung mit dem Ziel, eine informierte Entscheidung der Anspruchsberechtigten für oder gegen die Teilnahme herbeizuführen. Darin spiegelt sich auch wider, dass sich die Wahrnehmung in der Bevölkerung und der politische Diskurs über die Krebsfrüherkennung geändert haben und man nun sehr bemüht ist, einseitige Darstellungen des Nutzens bzw. der Risiken zu vermeiden. …