Erschienen in:
01.10.2013 | MEDIZIN IN DER PRAXIS
Leichenschau: So wird’s gemacht
Feststellung und Dokumentation des Todes
Erschienen in:
Der Hausarzt
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Ausgabe 17/2013
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Zusammenfassung
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Grundsätzlich ist jeder niedergelassene Arzt im Bereich der Niederlassung zur Leichenschau verpflichtet. Der Hausarzt muss den Tod sicher feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Anders als bei Sterbefällen im Krankenhaus, ist der Hausarzt in der Wohnung des Verstorbenen mit besonderen Problemen konfrontiert, insbesondere wenn er gleichzeitig behandelnder Arzt von Angehörigen des Verstorbenen ist.