Erschienen in:
01.08.2015 | Operative Techniken
Kalkaneus-Scarf-Osteotomie zur Korrektur von subtalaren Rückfuß-Varusdeformitäten
verfasst von:
Prof. Dr. J. Hamel
Erschienen in:
Operative Orthopädie und Traumatologie
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Ausgabe 4/2015
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Zusammenfassung
Operationsziel
Gelenkerhaltende biplanare Korrektur von leicht- und mittelgradigen Rückfuß-Varusdeformitäten durch eine Z-förmige Osteotomie des Kalkaneus.
Indikationen
Leicht- und mittelgradige subtalare Rückfuß-Varusfehlstellung im Zusammenhang mit Cavovarus-Deformitäten, Equinovarus-Deformitäten z.B. nach idiopathischem Klumpfuß, Zustand nach tarsaler Arthrodese oder OSG-Endoprothetik, Z.n. Peronealsehnenruptur.
Kontraindikationen
Supramalleoläre Varusfehlstellungen, Verkippung des Talus in der Malleolengabel bei OSG-Instabilität, Varusarthrose des OSG, schwere kontrakte subtalare Varusfehlstellungen sowie nichtrekonstruierbarer Verlust der Peronealsehnenfunktion durch Sehnenläsion oder Lähmung, die eine Korrekturarthrodese erfordern.
Operationstechnik
Über einen lateralen bogenförmigen Zugang über dem Tuber calcanei mit Freilegung der lateralen Kalkaneus-Wand wird eine Z-förmige Osteotomie des Kalkaneus angelegt und das Tuberfragment nach lateral verschoben und in der Transversalebene des Fußes gedreht, sowie in der Frontalebene durch lateralbasige Keilentnahme leicht gekippt. Die Osteotomie wird mit Kirschnerdrähten oder Schrauben fixiert. Bei höherem Korrekturausmaß ist eine prophylaktische Spaltung des Tarsaltunnels empfehlenswert.
Weiterbehandlung
Entlastung im Unterschenkel-Gipsverband für 4 Wochen. Nach Entfernung der Kirschner-Drähte weitere 4 Wochen Teilbelastung im Walker. Bei Verwendung von Schrauben sind eine frühere Mobilisierung und Teilbelastung möglich.
Ergebnisse
Bei 20 von 2009 bis 2013 durchgeführten Kalkaneus-Scarf-Osteotomien (mit zusätzlichen knöchern-weichteiligen Maßnahmen) konnte klinisch eine ausreichende Korrektur der Rückfuß-Varusfehlstellung erzielt werden. Es wurden keine Fälle von verzögerter knöcherner Konsolidierung, Korrekturverlust oder Schädigung des N. tibialis festgestellt. Eine Reoperation war bisher in keinem Fall erforderlich.