Erschienen in:
01.05.2014 | Schwerpunkt
Stellenwert des Thrombophilie-Screenings
verfasst von:
Prof. Dr. S.M. Schellong
Erschienen in:
Die Innere Medizin
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Ausgabe 5/2014
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Zusammenfassung
Als Thrombophilie-Screening wird eine Testbatterie bezeichnet, mit der ererbte und erworbene, laborchemisch charakterisierte Merkmale erfasst werden, die eine erhöhte Gerinnungsbereitschaft des Organismus anzeigen. Es wird gegenwärtig in einem Umfang durchgeführt, der durch die sehr solide Evidenz nicht gedeckt ist. Zum Schutz der Patienten vor unnötiger Beunruhigung und Stigmatisierung, aber auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit muss das Thrombophilie-Screening auf seinen sehr kleinen, medizinisch begründbaren Kernbestand reduziert werden.
Die vorliegende Übersicht erläutert diejenigen Indikationen, die einer kritischen Rückfrage standhalten: In der Sekundärprävention der venösen Thromboembolie (VTE) sind dies Patienten aus einer thrombophilen Familie, d. h. mit zwei oder mehr Verwandten ersten Grades mit VTE, oder Patienten mit Verdacht auf ein Antiphospholipidsyndrom. Frauen vor Einnahme der Pille oder vor einer Schwangerschaft können getestet werden, wenn sie einen oder mehrere Verwandte ersten Grades mit VTE haben und wenn sie bereit sind, aus dem Testergebnis Konsequenzen abzuleiten. Frauen mit rezidivierenden Aborten sollten auf ein Antiphospholipidsyndrom getestet werden, die Testung auf hereditäre Thrombophilien ist fakultativ. Klinisch nicht adäquate Indikationen werden ebenfalls diskutiert.
Das Testspektrum für hereditäre Thrombophilien umfasst die Untersuchung auf eine Defizienz von Antithrombin, Protein C und Protein S, auf Faktor V Leiden sowie die Prothrombinmutation 20210. Die Palette für das Antiphospholipidsyndrom richtet sich auf Lupusantikoagulans, Anti-Kardiolipin-Antikörper und Anti-β2-Glykoprotein-I-Antikörper. Beachtet werden muss ferner das richtige Zeitfenster für die Blutabnahme.