Erschienen in:
01.08.2008 | Leitthema
Logistik und europäische Gesetze für allogene Gewebetransplantate
verfasst von:
MD PhD R. Verdonk, K.F. Almquist, P. Verdonk
Erschienen in:
Die Orthopädie
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Ausgabe 8/2008
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Zusammenfassung
Die Gesetzgebung des europäischen Parlaments legt die Qualitäts- und Sicherheitserfordernisse für die Spende, Beschaffung, Testung, Konservierung und Verteilung von menschlichen Geweben für patientenbezogene Anwendung mit dem Ziel eines hohen Grades an Sicherheit für den Patienten fest. Mit dem Ziel der Vermeidung von übertragbaren Krankheiten in der Gewebetransplantation wurden spezifische Erfordernisse für alle individuellen Gewebegruppen humaner Natur definiert. Die Mitglieder der Europäischen Union müssen diese Richtlinien mit dem Ziel der Erreichung eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes für menschliche Anwendungen umsetzen. Genaue Angaben für Gewebebanken sind erforderlich, um deren Organisation, Verarbeitung, Dokumentation und Qualitätskontrolle zu sichern. Unverwünschte Wirkungen dieser Transplantate müssen durch die jeweiligen Institutionen dokumentiert werden. Mit dem Ziel der einfachen Kommunizierbarkeit und der Kostenkontrolle wurden einheitliche administrative Vorgaben geschaffen. Eine einheitliche europäische Kodierung ist erforderlich, um humane Gewebe leichter zu verfolgen. Die EU-Direktive respektiert fundmentale Menschenrechte entsprechend der Charta der Europäischen Union.