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Erschienen in: Die Orthopädie 8/2008

01.08.2008 | Leitthema

Logistik und europäische Gesetze für allogene Gewebetransplantate

verfasst von: MD PhD R. Verdonk, K.F. Almquist, P. Verdonk

Erschienen in: Die Orthopädie | Ausgabe 8/2008

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Zusammenfassung

Die Gesetzgebung des europäischen Parlaments legt die Qualitäts- und Sicherheitserfordernisse für die Spende, Beschaffung, Testung, Konservierung und Verteilung von menschlichen Geweben für patientenbezogene Anwendung mit dem Ziel eines hohen Grades an Sicherheit für den Patienten fest. Mit dem Ziel der Vermeidung von übertragbaren Krankheiten in der Gewebetransplantation wurden spezifische Erfordernisse für alle individuellen Gewebegruppen humaner Natur definiert. Die Mitglieder der Europäischen Union müssen diese Richtlinien mit dem Ziel der Erreichung eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes für menschliche Anwendungen umsetzen. Genaue Angaben für Gewebebanken sind erforderlich, um deren Organisation, Verarbeitung, Dokumentation und Qualitätskontrolle zu sichern. Unverwünschte Wirkungen dieser Transplantate müssen durch die jeweiligen Institutionen dokumentiert werden. Mit dem Ziel der einfachen Kommunizierbarkeit und der Kostenkontrolle wurden einheitliche administrative Vorgaben geschaffen. Eine einheitliche europäische Kodierung ist erforderlich, um humane Gewebe leichter zu verfolgen. Die EU-Direktive respektiert fundmentale Menschenrechte entsprechend der Charta der Europäischen Union.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Europäische Union (2004) Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31.03.2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen. Amtsblatt der Europäischen Union, 07.04.2004, S L 102/48–58 Europäische Union (2004) Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31.03.2004 zur Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards sowie Spende, Beschaffung, Testung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen. Amtsblatt der Europäischen Union, 07.04.2004, S L 102/48–58
2.
Zurück zum Zitat Europäische Union (2006) Richtlinie 2006/86/EG der Kommission vom 24.11.2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates hinsichtlich der Anforderung an die Rückverfolgbarkeit, der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktion sowie bestimmter technischer Anforderung an die Codierung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen. Amtsblatt der Europäischen Union, 25.10.2006, S L 294/32–50 Europäische Union (2006) Richtlinie 2006/86/EG der Kommission vom 24.11.2006 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/23/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates hinsichtlich der Anforderung an die Rückverfolgbarkeit, der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und unerwünschter Reaktion sowie bestimmter technischer Anforderung an die Codierung, Verarbeitung, Konservierung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Geweben und Zellen. Amtsblatt der Europäischen Union, 25.10.2006, S L 294/32–50
Metadaten
Titel
Logistik und europäische Gesetze für allogene Gewebetransplantate
verfasst von
MD PhD R. Verdonk
K.F. Almquist
P. Verdonk
Publikationsdatum
01.08.2008
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die Orthopädie / Ausgabe 8/2008
Print ISSN: 2731-7145
Elektronische ISSN: 2731-7153
DOI
https://doi.org/10.1007/s00132-008-1274-9

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