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Erschienen in: Arthroskopie 2/2020

21.02.2020 | Leitthema

Expandierte Zellen, Knochenmark, Fettgewebe: Was ist in Deutschland und Österreich erlaubt?

verfasst von: Prof. Dr. med. habil. U. Nöth, MHBA, O. Pullig, S. Nehrer, L. Rackwitz

Erschienen in: Arthroskopie | Ausgabe 2/2020

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Zusammenfassung

Die Möglichkeiten der Gelenkknorpeltherapie sind in den vergangenen Jahren um den Einsatz von konzentrierten Knochenmark‑/Fettgewebsaspiraten und expandierten Zellen bereichert worden. Besonders einzeitige Verfahren mit Entnahme von Knochenmark‑/Fettgewebsaspiraten und der intraoperativen Herstellung eines Zellkonzentrats erscheinen attraktiv und werden offensiv von verschiedenen Herstellern als unproblematisches Point-of-care(PoC)-Verfahren beworben. Durch die Anwendung solcher Systeme wird der Operateur jedoch zum Hersteller eines Arzneimittels im rechtlichen Rahmen des deutschen Arzneimittelgesetzes (AMG). Die Anwendung muss verpflichtend bei den Behörden angezeigt werden. Diese klassifiziert das Verfahren nach Bearbeitungsform (substanziell oder nichtsubstanziell bearbeitet) und Anwendung (homologe oder nichthomologe Anwendung). Als ATMP („advanced therapy medicinal products“) klassifizierte Zellprodukte bedingen eine Entnahme- und Herstellungserlaubnis, die nur in Kooperation mit den zuständigen Behörden (u. a. Paul-Ehrlich-Institut, Länderbehörde) zu erwirken ist. In diesem Zusammenhang sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anwendung intraoperativ gewonnener Knochenmark- und Fettgewebsaspirate sowie expandierter Zellen für die Therapie von Gelenkknorpelerkrankungen in Deutschland und Österreich dargestellt werden.
Literatur
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Zurück zum Zitat Scherer J, Seitz R, Cichutek K (2013) Autologe Zellpräparate – Wenn Ärzte Arzneimittel im OP oder am Krankenbett herstellen. Dtsch Arztebl 110(18):A 872–A 876 Scherer J, Seitz R, Cichutek K (2013) Autologe Zellpräparate – Wenn Ärzte Arzneimittel im OP oder am Krankenbett herstellen. Dtsch Arztebl 110(18):A 872–A 876
2.
Zurück zum Zitat Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG)Nr. 726/2004 Verordnung (EG) Nr. 1394/2007 über Arzneimittel für neuartige Therapien und zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG und der Verordnung (EG)Nr. 726/2004
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Zurück zum Zitat Paul-Ehrlich-Institut (2012) Arzneimittel für neuartige Therapien: Regulatorische Anforderungen und praktische Hinweise (Escheinungsdatum 26.10.2012 www.pei.de) Paul-Ehrlich-Institut (2012) Arzneimittel für neuartige Therapien: Regulatorische Anforderungen und praktische Hinweise (Escheinungsdatum 26.10.2012 www.​pei.​de)
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Zurück zum Zitat Pers YM, Rackwitz L, Ferreira R et al (2016) Adipose mesenchymal stromal cell-based therapy for severe osteoarthritis of the knee: a phase I dose-escalation trial. Stem Cells Transl Med 5:847–856CrossRef Pers YM, Rackwitz L, Ferreira R et al (2016) Adipose mesenchymal stromal cell-based therapy for severe osteoarthritis of the knee: a phase I dose-escalation trial. Stem Cells Transl Med 5:847–856CrossRef
6.
Zurück zum Zitat Langtitel: Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) mit den Verordnungen 2 GBVO – Gewebebankenverordnung, GEEVO – Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung, GVVO – Gewebevigilanzverordnung Langtitel: Bundesgesetz über die Festlegung von Qualitäts- und Sicherheitsstandards für die Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von menschlichen Zellen und Geweben zur Verwendung beim Menschen (Gewebesicherheitsgesetz-GSG) mit den Verordnungen 2 GBVO – Gewebebankenverordnung, GEEVO – Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung, GVVO – Gewebevigilanzverordnung
7.
Zurück zum Zitat QS-VO Blut – Rechtsvorschrift für Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen, HÄVO 2007 – Hämovigilanz-Verordnung 2007 QS-VO Blut – Rechtsvorschrift für Regelungen über den Betrieb und das Qualitätssystem von Blutspendeeinrichtungen, HÄVO 2007 – Hämovigilanz-Verordnung 2007
Metadaten
Titel
Expandierte Zellen, Knochenmark, Fettgewebe: Was ist in Deutschland und Österreich erlaubt?
verfasst von
Prof. Dr. med. habil. U. Nöth, MHBA
O. Pullig
S. Nehrer
L. Rackwitz
Publikationsdatum
21.02.2020
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Arthroskopie / Ausgabe 2/2020
Print ISSN: 0933-7946
Elektronische ISSN: 1434-3924
DOI
https://doi.org/10.1007/s00142-020-00348-4

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