Erschienen in:
28.02.2019 | GOÄ | Topic
Beruflich bedingte urologische Tumoren
verfasst von:
O. P. Jungmann, W. Schöps, K. Golka, D. Rohde
Erschienen in:
best practice onkologie
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Ausgabe 3/2019
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Zusammenfassung
Der Berufsanamnese kommt bei urologischen Krebserkrankungen, in erster Linie urothelialen Erkrankungen, eine hohe Bedeutung zu. Bis zu 7 % (Männer) bzw. 2 % (Frauen) der Harnblasenkrebserkrankungen könnten beruflich bedingt sein. Die Anzahl der gemeldeten und anerkannten Fälle ist aber trotz steigender Tendenz noch immer deutlich zu gering. Hauptkarzinogene sind krebserzeugende aromatische Amine, die in der chemischen Industrie lange verbreitet waren, aber auch in anderen, auf den ersten Blick nicht typischen Berufen angetroffen werden. Eine strukturierte Berufsanamnese kann mit geringem Aufwand zu einem Verdacht führen, der dann zur Meldung an den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung führen muss. Diese Meldung ist wenig aufwendig und wird vergütet. Im sich daran anschließenden Berufskrankheitenanerkennungsverfahren wird ermittelt, ob eine Exposition gegenüber einem Stoff bestand, der geeignet ist, eine Krebserkrankung auszulösen. Ist dies der Fall, wird in einer arbeitsmedizinischen Zusammenhangsbegutachtung die Wahrscheinlichkeit geklärt, ob eine Berufserkrankung vorliegt. Im Anerkennungsfall klärt ein urologischer Gutachter die Höhe der in den meisten Fällen rentenberechtigenden Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Die Anerkennung einer Berufskrankheit (BK) bringt den Patienten sehr große Vorteile. So wird in der Regel eine Rente gewährt, und die Behandlungskosten werden unbudgetiert nach der UV-GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte, Gesetzliche Unfallversicherung) übernommen.