Erschienen in:
11.03.2020 | Lymphome | Kasuistiken
Non-Hodgkin-Lymphome bei strahlenexponierten Arbeitnehmern
Fallbericht aus Deutschland
verfasst von:
Dr. med. habil., MHS (Balt.), Prof. em. Rainer Frentzel-Beyme, Dr. rer.nat., Prof. em. Inge Schmitz-Feuerhake, Dipl. Phys. Roland Wolff
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 4/2020
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Zusammenfassung
Strahleninduzierte Krebserkrankungen durch berufliche Exposition sind bei bestimmungsgemäßem Betrieb nur selten zu erwarten, können als stochastischer Effekt jedoch nicht ausgeschlossen werden. Drei deutsche Arbeitnehmer sind im Alter zwischen 46 und 52 Jahren an einem B‑Zell-Lymphom erkrankt, nachdem sie mit Abrissarbeiten u. a. in derselben ehemaligen Brennelementfabrik beschäftigt waren, in welcher auch Plutonium als Kernbrennstoff verarbeitet wurde. In der Berufskrankheiten-Verordnung für die BK 2402 werden Lymphome zu den bösartigen Tumoren mit niedriger Strahlenempfindlichkeit gerechnet. Dementsprechend wurde eine Anerkennung als Berufskrankheit abgelehnt. Auf der Grundlage der vorliegenden Fallberichte ist allerdings auf die Bedeutung inkorporierter Radioaktivität für das Krebserkrankungsrisiko hinzuweisen. Die Tatsache, dass Uran und Plutonium sich in den Lymphknoten anreichern und dass daher das Knochenmark nicht als alleiniges Targetorgan angesehen werden sollte, weil ein erheblicher Dosisanteil durch inkorporierte Radioaktivität dabei nicht beachtet würde, ist zu berücksichtigen.