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ARBEITSVERGÜTUNGSANSPRÜCHE Mindestlohn gilt nicht für Kurzpraktikum

  • 06.05.2019
  • Die Verbände informieren
Erschienen in:

Auszug

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 30. Januar 2019 entschieden, dass Praktikanten bei einer Arbeitsdauer von weniger als drei Monaten im Rahmen eines Orientierungspraktikums keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. …
Titel
ARBEITSVERGÜTUNGSANSPRÜCHE
Mindestlohn gilt nicht für Kurzpraktikum
Verfasst von
Springer Medizin
Publikationsdatum
06.05.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
NeuroTransmitter / Ausgabe 5/2019
Print ISSN: 1436-123X
Elektronische ISSN: 2196-6397
DOI
https://doi.org/10.1007/s15016-019-6739-z

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Bildnachweise
Die Leitlinien für Ärztinnen und Ärzte, Senior mit Parkinson hält den Löffel mit zwei Händen/© MarianVejcik / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell), Störung der Lidhebung bei Myasthenia gravis/© Alessandro Grandini / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell), Ältere Person sortiert Medikamente/© Przemek Klos / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)