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Erschienen in: Die Urologie 12/2008

01.12.2008 | Leitthema

Neue Aspekte der Rechtsprechung bei andrologischen Fragestellungen

Was bedeutet dies für die niedergelassenen Kollegen?

verfasst von: PD Dr. I. Schroeder-Printzen, J. Schroeder-Printzen, J. Gleißner, W. Weidner

Erschienen in: Die Urologie | Ausgabe 12/2008

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Zusammenfassung

In den vergangenen Jahren sind verschiedene höchstrichterliche Entscheidungen ergangen, die andrologische Sachverhalte betreffen. Dabei wurde u. a. bestätigt, dass die medikamentöse Therapie der erektilen Dysfunktion (ED) von der Leistungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen bleibt. In der Therapie der Infertilität haben sich die juristischen Voraussetzungen geändert. Sie betreffen die Möglichkeit eines frühen Methodenwechsels bei der IVF-Behandlung und den Inhalt des Beratungsgesprächs mit dem Paar. Höchstrichterliche Entscheidungen haben eine Kostenübernahme der Kryokonservierung von Ejakulaten unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Die Sterilisation einwilligungsunfähiger Männer wird in Deutschland ca. 100-mal/Jahr durchgeführt. Hier ist vor der Vasektomie in einem aufwendigen Verfahren eine richterliche Genehmigung einzuholen.
Das Gewebegesetz regelt die Umsetzung der EG-Richtlinie 2004/23/EG in deutsches Recht und ist nur für die Urologen von Interesse, die eine MESA/TESE durchführen. Nach gültiger Rechtsprechung ist das Führen der Bezeichnung „Männerarzt“ nicht erlaubt, da es bei Patienten zur Verwechselung mit der Zusatzbezeichnung Androloge führen kann.
Andrologische Fragestellungen sind in den letzten Jahren mehrfach Gegenstand von höchstrichterlichen Entscheidungen gewesen. Dabei haben sich Unterschiede zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung, dem Beihilferecht und der privaten Krankenversicherung im Leistungsumfang herausgebildet. Das Gewebegesetz und die Umsetzung der vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten Reform der Musterweiterbildungsordnung haben ebenfalls zu Veränderungen der juristischen Landschaft geführt, die für den andrologisch orientierten Urologen von Bedeutung sind. Die folgenden Ausführungen sollen einen Überblick über die aktuelle Situation geben.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Pilatz A, Ziegert C, Seiter J (2008) Sterilisation bei Einwilligungsunfähigen DÄBL 105: 1131–1133 Pilatz A, Ziegert C, Seiter J (2008) Sterilisation bei Einwilligungsunfähigen DÄBL 105: 1131–1133
2.
Zurück zum Zitat Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung in der Fassung vom 15. November 2007 BAnz 2008 Nr. 19, Seite 375 in Kraft getreten am 05. Februar 2008. Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung in der Fassung vom 15. November 2007 BAnz 2008 Nr. 19, Seite 375 in Kraft getreten am 05. Februar 2008. Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
3.
Zurück zum Zitat Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung vom in der Fassung vom 31. August 1993 veröffentlicht im Bundesanzeiger 1993, Nr. 246: S. 11 155 zuletzt geändert am 13. März 2008 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2008; Nr. 52: S. 1 224 in Kraft getreten am 05. April 2008. Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zur Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung vom in der Fassung vom 31. August 1993 veröffentlicht im Bundesanzeiger 1993, Nr. 246: S. 11 155 zuletzt geändert am 13. März 2008 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2008; Nr. 52: S. 1 224 in Kraft getreten am 05. April 2008. Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen
4.
5.
Zurück zum Zitat Schroeder-Printzen I, Schroeder-Printzen J, Hauck EW, Weidner W (2005) Kosten einer Fertilitäts- und ED-Therapie: Wer zahlt was in der GKV? Urologe A 44: 1179–118PubMedCrossRef Schroeder-Printzen I, Schroeder-Printzen J, Hauck EW, Weidner W (2005) Kosten einer Fertilitäts- und ED-Therapie: Wer zahlt was in der GKV? Urologe A 44: 1179–118PubMedCrossRef
Metadaten
Titel
Neue Aspekte der Rechtsprechung bei andrologischen Fragestellungen
Was bedeutet dies für die niedergelassenen Kollegen?
verfasst von
PD Dr. I. Schroeder-Printzen
J. Schroeder-Printzen
J. Gleißner
W. Weidner
Publikationsdatum
01.12.2008
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Die Urologie / Ausgabe 12/2008
Print ISSN: 2731-7064
Elektronische ISSN: 2731-7072
DOI
https://doi.org/10.1007/s00120-008-1801-7

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