Erschienen in:
01.12.2015 | Leitthema
Neue Lungenfunktionssollwerte für die Spirometrie
Mögliche Auswirkungen auf die arbeitsmedizinische Begutachtung
verfasst von:
Dr. med. W. Raab
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Ausgabe 4/2015
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Zusammenfassung
Lungenfunktionsuntersuchungen wie die Spirometrie benötigen für eine genaue Beurteilung Vergleichswerte, Sollwerte. Im Jahr 2015 wurde eine neue Spirometrieleitlinie veröffentlicht mit hervorragenden Lungenfunktionssollwerten. Diese GLI (Global Lung Initiative)-Spirometrie-Referenzwerte haben die bisherigen EKGS-1993-Sollwerte (Referenzwerte der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl)abgelöst. Als „lower limit of normal“ (LLN), wird das 5. Perzentil definiert; Befunde < LLN gelten als pathologisch. Einer der großen Vorteile der neuen GLI-Sollwerte besteht darin, dass für jeden Probanden individuell das LLN berechnet wird. Ältere Probanden zeigen einen größeren Streubereich (bis der pathologische Bereich erreicht wird). Dies bedeutet in der arbeitsmedizinischen Begutachtung, dass z. B. bei der Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) eines anerkannten BK 4103 (Asbestose) Befunde, die entsprechend EGKS 1993 als pathologisch eingestuft wurden, nunmehr noch als „Normalbefund“ beurteilt werden. Eine richtungsgebende Änderung der bisherigen Begutachtungsempfehlungen ist durch die neuen Lungenfunktionssollwerte nicht zu erwarten.