24.01.2017 | Medizinrecht – Rechtsprechung auf dem Prüfstand
Neues aus der Rechtsprechung – 4 Jahre Patientenrechtegesetz
Nicht nur Gynäkologen im Visier
Erschienen in: Die Gynäkologie | Ausgabe 3/2017
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Das Patientenrechtegesetz vom 20.02.2013 besteht aus 8 Paragraphen, die in das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eingefügt wurden. Die §§ 630a–h BGB sind am 26.02.2013 in Kraft getreten. Sie regeln diverse Rechte und Pflichten in der Beziehung von Patienten und Behandelnden. Hervorzuheben sind:-
vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag, § 630a,
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Informationspflichten, § 630c,
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Einwilligung und Aufklärung, § 630d und 630e,
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Dokumentationspflichten des Arztes und Einsichtsrecht des Patienten in die Patientenakte, §§ 630f und 630g, sowie
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Beweislast bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern, § 630h.