_ Geplant war der 1. Januar 2020, nun wird der überarbeitete Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) nochmals verschoben und voraussichtlich zum 1. April 2020 in Kraft treten. Die Verschiebung sei nötig, da in wichtigen Fragen noch keine Einigung mit dem GKV-Spitzenverband erzielt worden sei, teilte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit. Deshalb sei jetzt zudem der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) eingeschaltet worden, der in den strittigen Punkten zwischen den Verhandlungspartnern vermitteln soll. …
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