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Erschienen in: Der Freie Zahnarzt 9/2018

28.08.2018 | Praxismanagement

GOZ Tipp

Nur das absolut Nötige ist vorgesehen

verfasst von: Dr. Peter H. G. Esser

Erschienen in: Der Freie Zahnarzt | Ausgabe 9/2018

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Zusammenfassung

Behandlung nach dem Basistarif. Der Behandler hatte dem Zustandekommen eines privaten Behandlungsvertrages zu den Bedingungen des Basistarifs zugestimmt? Er darf dann ohne den vorherigen Abschluss einer abweichenden Vergütungsvereinbarung nach § 2 (1, 2) GOZ gesetzmäßig (§ 75 Abs. 3a SGB V) nur bis zum 2,0-fachen Satz für GOZ-Leistungen liquidieren, für GOÄ-Leistungen maximal nur den 1,8-fachen und für Röntgenleistungen den 1,38-fachen Satz.
Metadaten
Titel
GOZ Tipp
Nur das absolut Nötige ist vorgesehen
verfasst von
Dr. Peter H. G. Esser
Publikationsdatum
28.08.2018
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Der Freie Zahnarzt / Ausgabe 9/2018
Print ISSN: 0340-1766
Elektronische ISSN: 2190-3824
DOI
https://doi.org/10.1007/s12614-018-7451-2

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